Tierschutz
Kükentöten ab 2022 verboten
Aktualisiert 21.05.2021 - 11:33 Uhr
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Millionen Küken werden jedes Jahr getötet, weil sie männlich sind und sich nicht vermarkten lassen - so ist es Routine. Nach langem Ringen kommt jetzt ein Verbot, um mehr Tierschutz durchzusetzen.
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Bisher werden pro Jahr millionenfach männliche Küken getötet
Berlin (dpa) – Mit dem massenhaften Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht soll ab Anfang 2022 in Deutschland Schluss sein. Tierschützer machen seit Jahren Druck für ein Ende der Praxis. Große Supermarktketten haben schon damit begonnen, ihre Sortimente auf Eier aus Produktion ohne Kükentöten umzustellen.
- Anzeige -Küken-Geschlecht soll künftig schon im Ei festgestellt werden
Stattdessen sollen künftig Verfahren auf breiter Front einsetzbar sein, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Agrarministerin Julia Klöckner sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Gesetz sei ein Meilenstein für den Tierschutz. «Damit sind wir weltweit Vorreiter.» Um das Küentöten jetzt rechtssicher untersagen zu können, seien Millionen in Spitzenforschung investiert worden. Brütereien stünden dadurch nun Alternativen zur Verfügung. «Damit zeigen wir, dass Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammengeht», betonte die Ministerin. «Wir lagern Tierschutzfragen nicht einfach ins Ausland aus, sondern bieten hier in Deutschland eine Lösung an.»
Darum wurden überhaupt bislang Küken "geschreddert"
Jährlich werden mehr als 40 Millionen männliche Küken in Deutschland kurz nach dem Schlüpfen routinemäßig getötet, weil sie für Brütereien wirtschaftlich nicht lohnend sind. Denn sie legen keine Eier und setzen nicht so viel Fleisch an. Teils ist von «Schreddern» die Rede, die Küken werden meist aber mit Gas getötet. Dabei legt das Tierschutzgesetz fest, dass niemand einem Tier «ohne vernünftigen Grund» Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Mit Blick hierauf entschied das Bundesverwaltungsgericht 2019, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen der Hennenzüchter und erklärte die Praxis nur noch für eine Übergangszeit für zulässig.
- Anzeige -So wird das Verbot im Gesetz umgesetzt
Konkret soll es im Tierschutzgesetz künftig heißen: «Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.» Und zwar gültig ab 1. Januar 2022, ausgenommen für Maßnahmen bei Tierseuchen oder für Tierversuche. Zum 1. Januar 2024 soll zudem eine Verschärfung bei der Geschlechtsbestimmung im Ei folgen. Dann sollen nur noch Methoden erlaubt sein, die frühzeitiger funktionieren – ab dem 7. Tag des Bebrütens sollen Eingriffe tabu sein. Hintergrund ist, dass Embryos ab dann ein Schmerzempfinden haben, wie das Ministerium erläuterte. Derzeit seien Verfahren zwischen dem 9. und dem 14. Tag marktreif. Insgesamt dauert es 21 Tage, bis Küken schlüpfen.
Geflügelwirtschaft kritisiert nationales Verbot
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft nannte den Ausstieg richtig, kritisierte aber ein rein nationales Verbot. «Unseren heimischen Brütereien wird damit quasi der Boden unter den Füßen weggezogen», warnte Präsident Friedrich-Otto Ripke. EU-weit einheitliche Regeln müssten dringend vorangebracht werden. Die vielen kleineren Brütereien könnten durch höhere Erzeugungskosten für Küken und Junghennen nicht mehr wirtschaftlich agieren. Große, international agierende Anbieter bekämen mehr Anreize, Brutgeschäft ins Ausland zu verlagern. Der Verband begrüßte, dass eine Prüfklausel eingefügt wurde: Bis Ende März 2023 soll das Ministerium über den Stand bei Verfahren zur früheren Geschlechtsbestimmung berichten.
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