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Gesetzentwurf im Kabinett

Kabinett will «Werbeverbot» für Abtreibungen beenden: Das gilt dann

Stand 10.03.22 - 13:31 Uhr

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Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen. 

Kabinett will «Werbeverbot» für Abtreibungen beenden: Das gilt dann

Foto: Boris Roessler/dpa

Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a

BERLIN – Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden.

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Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Was besagt der Paragrafen 219a?

Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. 

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann nannte es im ZDF-"Morgenmagazin" einen "untragbaren Zustand", dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch "überfällig". "Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig." 

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben bisher aber weiterhin untersagt.

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Was soll sich bei der Aufklärung über Abtreibungen ändern?

"Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen", so Buschmann. Das sei rechtlich ausgeschlossen. Auch das Niveau an Schutz für ungeborenes Leben ändere sich nicht.

Frauen müssten sich über Methoden und mögliche Risiken bestmöglich informieren können, erklärte Buschmann später. "Für einige Frauen führt der Weg direkt zur Ärztin oder zum Arzt ihres Vertrauens. Andere suchen erst eine Ärztin oder einen Arzt sowie Rat im Internet. Wir möchten, dass den Frauen in Deutschland beide Wege offenstehen."

Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte wegen "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch", die aufgrund der noch gültigen Regelung nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, sollen zudem aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

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Sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal?

In Deutschland etwa ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem umstrittenen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber dann entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahr besteht oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.

Mit Material der dpa

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