Schluss mit der Zettelwirtschaft
Gelber Schein adé: Digitale Krankschreibung seit 1. Oktober
Stand 04.10.21 - 17:16 Uhr
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Bisher musste im Falle einer Krankheit dreimal eine Krankschreibung ausgedruckt werden – Für Arbeitgeber, Krankenkasse und die eigenen Unterlagen. Mit der neuen digitalen Krankschreibung ist das nun Geschichte. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.
Foto: Shutterstock
Ab jetzt kannst du dir den Papierkram sparen
Seit dem 1. Oktober 2021 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von gesetzlich versicherten Patienten auf digitalem Wege an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln. Damit soll nicht nur Zeit gespart und Bürokratie abgebaut, sondern auch jede Menge Papier gespart und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Nächstes Jahr im Sommer wird das Verfahren dann um eine andere praktische Funktion erweitert.
- Anzeige -So funktioniert die Digitale Krankschreibung:
Die digitale Krankschreibung wird in zwei Etappen eingeführt:
Ab dem 1. Oktober 2021 musst nicht mehr du als Patient, sondern deine Arztpraxis die Krankschreibung an deine Krankenkasse weiterleiten. Aktuell kann es bei der Übermittlung je nach Hausarzt noch zu technischen Problemen und Hindernissen kommen, da einige Praxen noch nicht mit dem neuen Verfahren vertraut sind oder sie noch nicht die entsprechende Technik zur Verfügung haben. Bis Ende des Jahres sollen aber alle Hausärzte auf den neusten Stand gebracht sein.
Ab 1. Juli 2022 musst du auch deinem Chef keine ausgedruckte Krankschreibung mehr liefern. Diese bekommt er dann ebenfalls über deinen Hausarzt gesendet. So wird eine Menge Papier gespart. Bis dahin bist du jedoch weiterhin selbst dafür verantwortlich, dass die Krankmeldung rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber landet. Außerdem musst du trotz der neuen Regelung ab Juli dafür sorgen, dass dein Vorgesetzter im Fall einer Krankheit darüber informiert ist.
- Anzeige -Das ist der Grund für die eAU:
Zum einen sollen Arbeitgeber so schneller und einfacher über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter informiert werden. Zusätzlich soll so übermittelt werden, wie lange der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Zum anderen soll der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert und Konflikte über das rechtzeitige Einreichen einer Krankschreibung durch eine direkte und genaue Übermittlung vermieden werden.
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