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Geheimdienst Deutschland

Dürfen Geheimdienste in Zukunft WhatsApp & Co. mitlesen?

Stand 21.10.20 - 16:11 Uhr

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Mehr als eineinhalb Jahre hat die Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gestritten. Dass der Kabinettsbeschluss dazu jetzt vorliegt, hat auch mit den rechtsextrem motivierten Anschlägen der jüngsten Zeit zu tun.

Dürfen Geheimdienste in Zukunft WhatsApp & Co. mitlesen?

Foto: Ritchie B. Tongo/EPA FILE/dpa

Kabinett will Zugriff auf Messenger-Nachrichten für Geheimdienste

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung will den Geheimdiensten künftig erlauben, Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitzulesen.

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Das Kabinett entschied am Mittwoch, dass der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen sollen, sondern auch Botschaften, die per Messenger verschickt werden.

In Zukunft könnten auch WhatsApp-Nachrichten mitgelesen werden 

Voraussetzung für diese sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) ist allerdings in jedem einzelnen Fall eine entsprechende Anordnung. Die Geheimdienste können also nicht nach eigenem Gutdünken Kommunikation mitlesen und speichern.

Um die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zu verbessern, wird die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden. Die Reform muss noch vom Bundestag gebilligt werden.

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Der Geheimdienst im digitalen Zeitalter

Befürworter des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören. «Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Reform in der Politik umstritten

Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf war den anderen Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für «Online-Durchsuchungen» vor.

Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen. Ein Sprecher des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sagte, es handele sich insgesamt um eine «maßvolle Kompetenzerweiterung» bei einer gleichzeitigen Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

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In Zukunft sollen Attentate präventiv vermieden werden 

Der nun vom Kabinett gebilligte Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht auch einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Das soll vor allem helfen, rechtsextreme Bundeswehrangehörige und Reservisten besser als bisher zu identifizieren.

Durch die Reform, die den Bundestag noch passieren muss, werden zudem die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt. Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den rechtsextrem motivierten Terroranschlägen in Halle und Hanau. Beide Anschläge waren von Tätern verübt worden, die nach bisherigen Erkenntnissen keiner Gruppierung angehörten.

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Die Bürger haben nur wenig Vertrauen in den Verfassungsschutz 

Das Vertrauen der Bürger in den Verfassungsschutz ist einer SWR-Umfrage zufolge nur mittelmäßig bis unterdurchschnittlich ausgeprägt. 51 Prozent der 1004 von Infratest-Dimap Befragten gaben an, dem im Inland zuständigen Verfassungsschutz sehr großes oder großes Vertrauen entgegenzubringen, beim im Ausland tätigen Bundesnachrichtendienst taten dies nur 38 Prozent. Umgekehrt bekundeten 43 beziehungsweise 49 Prozent, wenig oder kein Vertrauen in diese Dienste zu haben – mit Abstand am stärksten Anhänger der AfD, in geringerem Maße aber auch der Linken.

Andere, ebenfalls abgefragte Institutionen wie die Polizei (79 Prozent) oder die Gerichte (65 Prozent) genießen bei weit mehr Menschen Vertrauen. In der vorgegebenen Liste schnitten nur die Parteien mit 30 Prozent Vertrauen schwächer als die Geheimdienste ab.

Zugleich befanden aber 56 Prozent, der Verfassungsschutz kümmere sich zu wenig um den Rechtsextremismus, und 47 Prozent, zu wenig um den Linksextremismus.

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