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Briefwahl FAQ

Wahlen in Bayern: Was du zur Briefwahl wissen musst

Stand 08.10.23 - 20:33 Uhr

Hast du Fragezeichen im Kopf, wenn du an die Briefwahl 2023 in Bayern denkst? Kein Problem, wir klären dich mit unserem kleinen FAQ auf!

Wahlen in Bayern: Was du zur Briefwahl wissen musst
©shutterstock

Fragen und Antworten rund um die Briefwahl

Du kannst am Sonntag, den 08.10.2023 leider nicht in deinem Wahllokal vor Ort sein? Kein Problem, denn du kannst auch ganz einfach per Briefwahl teilnehmen. Wie das genau funktioniert, wo du sie beantragen kannst und sonst alles rund ums Thema – wir klären dich auf.

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  • Was bedeutet Briefwahl?

Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, trotz physischer Verhinderung am Wahltag an der Landtagswahl teilzunehmen. Für die Wahl wird dir der Wahlbezirk in Bayern zugeordnet, an dem dein Hauptwohnsitz ist. Bist du aber durch die Arbeit, Studium, etc. verhindert und kannst an diesem Tag nicht physisch vor Ort im Wahllokal sein, dann kannst du deine Kreuzchen auch einfach mit der Post verschicken.

  • Wo kannst du die Briefwahl beantragen?

Vorsicht: natürlich kannst du aber nicht einfach auf ein Blatt Papier schreiben, was du wählen möchtest. Damit deine Stimme gezählt wird, brauchst du offizielle Papiere, die du im Vorhinein im Internet oder per Post beantragen musst. Die Papiere beantragst du ganz einfach hier!

Falls du die Briefwahl lieber postalisch beantragen möchtest, kannst du das natürlich auch. Dafür nimmst du einfach die Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung.

  • Bis wann kannst du die Briefwahl beantragen?

Online kannst du die Briefwahl ganz einfach bis zum 04.10.2023 um 11 Uhr vormittags beantragen.

Danach empfehlen wir, die Unterlagen persönlich abzuholen, da es sonst zeitlich knapp werden kann. Gegen Vorlage deiner Wahlbenachrichtigung sowie deines Personalausweises oder Reisepasses erhältst du die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr, in den Wahlbüros im Kreisverwaltungsreferat (KVR) und in den Bezirksinspektionen.

Adressen zur Briefwahlausstellung:

  • Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 11, Erdgeschoss, Saal
  • Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 11, 4. Obergeschoss, Raum 402
  • Bezirksinspektion West, Rathaus Pasing, Landsberger Straße 486, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, Raum 101
  • Bezirksinspektion Ost, Friedenstraße 40, Erdgeschoss, Raum 0.409
  • Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56, 2. Obergeschoss, Raum 29
  • Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, 2. Obergeschoss, Raum 201

Öffnungszeiten der Wahlbüros

  • Montag, 2. Oktober: 7.30 bis 13 Uhr
  • Mittwoch, 4. Oktober: 7.30 bis 13 Uhr
  • Donnerstag, 5. Oktober: 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitag, 6. Oktober: 7.30 bis 15 Uhr
  • Die Wahlbüros im KVR und in den Bezirksinspektionen haben am 3. Oktober aufgrund des Feiertages (Tag der Deutschen Einheit) geschlossen

Möchtest du die Unterlagen lieber mit einem Papierantrag anfordern, dann achte unbedingt darauf, dass du den Antrag rechtzeitig abschickst! Es sollte am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt, da auch die Briefwahl spätestens am Sonntag, den 08.10.2023 zurück beim Wahlamt sein muss – schick sie lieber rechtzeitig ab und plane ein bis zwei Tage Puffer ein. Den postalischen Antrag auf die Briefwahl findest du auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung!

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  • Wie kannst du die Briefwahl zurückschicken, bzw. abschicken?

Du kannst deine Briefwahl deutschlandweit in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post werfen und musst dafür auch keine Briefmarke bezahlen! Oder: Um den sicheren Weg zu gehen, kannst du deinen Brief auch direkt in einen Behördenbriefkasten werfen, denn die werden regelmäßiger geleert und auch noch zur letzten Minute am Sonntag.

  • Wie zählt die Briefwahl?

Bei der Briefwahl wird deine Stimme genau gleich gewertet, wie die einer Person, die direkt im Wahllokal war.

  • Was, wenn du deine beantragten Briefwahlunterlagen verloren hast?

Hast du deine Unterlagen verlegt, dann versuche trotzdem und gehe wenn möglich ins Wahllokal vor Ort. Die Mitarbeiter dort helfen dir gerne weiter und vielleicht drücken sie ein Auge zu. Aber, umso eher du deinen Verlust bemerkst, umso besser – meldest du deinen Verlust bis Samstag 12 Uhr, dann kann dir dein lokales Wahlamt einen Ersatzwahlschein ausstellen.

  • Was, wenn dein Brief bei der Post verloren geht?

Geht dein Brief auf dem Weg verloren und taucht bis Sonntag, 08.10.23 um 18 Uhr nicht bei deinem Wahllokal auf, dann kann deine Stimme leider nicht gezählt werden. Davon ist normalerweise aber nicht auszugehen, also keine Sorge!

Wir hoffen, dass du dich nun ein bisschen sicherer fühlst und trotz physischer Verhinderung die Möglichkeit siehst, an der Landtagswahl teilzunehmen!

Falls du allgemeine Fragen rund um die Landtagswahl hast, dann klicke hier.

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