Coronavirus in Bayern
Nach Klagen: Verfassungsgerichtshof entscheidet über neue bayerische Corona-Regeln
Stand 08.12.21 - 13:57 Uhr
0
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof kippen wollen - und ist gescheitert.
© Foto: shutterstock
Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Corona-Regeln unangetastet
München (dpa/lby) – Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
- Anzeige - Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet (Az. Vf. 60-VII-21).Klage gegen die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Der Antragsteller – dem Vernehmen nach eine Einzelperson – hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume laut Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe.
- Anzeige -Begründung: die zugespitzte Corona-Lage in Bayern
Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern: eine seit Oktober deutlich ansteigende, exponentiell wachsende Infektionsdynamik, eine regional teils stark ansteigende Krankenhausbelegung, eine steigende Zahl von Todesfällen und eine regional drohende oder bereits eingetretene Überlastung von Intensivstationen.
Deshalb seien die Corona-Maßnahmen, auch wenn sie erhebliche Verschärfungen mit teils massiven Grundrechtseingriffen enthielten, jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das Gericht betonte, die Staatsregierung habe «bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen – Einschätzungsspielraum».
Ungleichbehandlung von Ungeimpften verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Explizit ließen die Richter die Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Nicht-Genesenen gegenüber Geimpften und Genesenen gelten: Dies dürfte angesichts «deutlicher Unterschiede» beim Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das Virus weiterzugeben und damit gegebenenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems beizutragen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Auch die Impfdurchbrüche führten zu keiner anderen Bewertung, befand das Gericht unter Verweis auf Daten des Robert Koch-Instituts.
- Anzeige -Auch 2G im Handel rechtsmäßig
Auch Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte hält das Gericht jedenfalls im Moment für verhältnismäßig und auch sonst für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Und auch Maßnahmen wie das Verbot von Jahrmärkten, die zusätzlichen Beschränkungen für die Gastronomie und die Schließung bestimmter Freizeiteinrichtungen sind der Entscheidung zufolge nicht offensichtlich verfassungswidrig. Gleiches gilt für die strikten Beschränkungen in regionalen Hotspots: Vor dem Hintergrund einer regional teilweise bereits eingetretenen deutlichen Überlastung des Gesundheitssystems wiege der mit der Regelung verfolgte Schutz von Leib und Leben dort deutlich schwerer.
In der Entscheidung billigte der Verfassungsgerichtshof ganz aktuell auch die seit Mittwoch geltende 2G-Regel für den Einzelhandel (außer für Geschäfte des täglichen Bedarfs). Auch bezüglich dieser Regelung sei «eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht feststellbar». Eine Folgenabwägung rechtfertige keine vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung.
Mehr Beiträge und Themen
Aktuell gibt es einen Stromausfall im Bereich Sendling und Ludwigsvorstadt in München. Auch die Notrufnummern funktionieren hier nicht.
Ein österreichischer Designer entwarf und stellte 2007 die teuerste Lederhose der Welt her! Jetzt träumt der Visionär von einer noch kostspieligeren Lederhose und möchte seinen eigenen Rekord brechen.
Ein kurzer Clip ging in Netz viral: Ein blonder Mann rutscht bäuchlings von rechts nach links über den nassen Boden eines Wiesnzelt-Biergartens. NACKT!
Die Polizei sucht nach sechs Tatverdächtigen, die am Sonntag einen Oktoberfestbesucher niedergeschlagen haben sollen. Hinweise bitte an die Münchner Polizei.
Am Eröffnungs-Samstag sind im Fahrgeschäft Höllenblitz zwei Wagen zusammengestoßen. Dabei wurden acht Menschen leicht verletzt.
Anfang September kam es zu einem Angriff auf zwei junge Männer. Die Polizei ermittelt wegen Verdachts auf versuchten Tötungsdelikt - und schreibt eine Belohnung von 7.500 Euro aus.
Hast du manchmal ein unwohles Gefühl im Magen, wenn du daran denkst, dass du alleine nach Hause laufen musst? Dann haben wir etwas für dich: Die SafeNow App bringt dich sicher durch Tag und Nacht und ist besonders für die kommende Wiesnzeit sehr nützlich!
Deutschland hat ein neues Warnsystem für Katastrophenfälle eingeführt: Cell Broadcast. Alle wichtigen Infos dazu hier.
Die Münchner Polizei hat auch dieses Jahr wieder das Sicherheitskonzept für die Wiesn 2023 vorgestellt. Welche Maßnahmen konkret gelten, erfährst du hier.
Die erste Oktoberfestwoche ist um. Wir haben für dich eine Zusammenfassung zur ersten Wiesnwoche.Â
Am 8. Oktober 2023 findet in Bayern die Landtagswahl statt. Du bist dir allerdings noch unsicher, welche Partei du wählen sollst und hast keine Zeit, dir alle Wahlprogramme durchzulesen? Dann hilft dir der Wahl-O-Mat bei der Entscheidungsfindung.Â
Manche Münchner Bars und Clubs haben ein offizielles Trachtenverbot für diese Wiesnsaison ausgesprochen. Wer eine Tracht trägt, darf nicht rein. Wir sagen dir, welche Bars und Clubs du nach der Wiesn lieber nicht ansteuern solltest!
Julian Nagelsmann wird Nachfolger von Hansi Flick beim DFB-Team. Er wird die Mannschaft bis zur EM 2024 übernehmen.
Manche Festzelte haben beschlossen, das Einlösen der Wertmarken nur am selbigen Tag zu erlauben - andere hingegen ermöglichen das Einlösen bis zum 31.12.23 in den jeweils dazugehörigen Wirtschaften. Welche Zelte das wie regeln, wir sagen es dir!
Mutige Höhenretter der Münchner Berufsfeuerwehr haben eine Frau von der Aussichtsplattform des Alten Peter gerettet. In schwindelerregender Höhe und vor den Augen neugieriger Schaulustiger fand die spektakuläre Rettungsaktion statt.
Der Revisionsprozess vor dem Münchener Gericht ist zu einem Urteil gekommen.