Hitzefrei im Büro?
Hitze am Arbeitsplatz: Darauf hast du als Arbeitnehmer Anspruch
Stand 01.07.25 - 10:42 Uhr
Der Sommer ist in Deutschland voll angekommen. Die meisten kühlen sich bei hohen Temperaturen am See oder im Freibad ab. Doch wie kühlen sich Arbeitnehmer im Büro bei so hohen Temperaturen ab?

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Diese Rechte hast du als Arbeitnehmer, bei Hitze am Arbeitsplatz
Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung geben an, wie die Arbeitsplätze in Deutschland ausgestattet sein müssen.
26 Grad, 30 Grad und 35 Grad Celsius sind drei Werte, bei denen ein Arbeitgeber Maßnahmen einleiten muss, um das Arbeitsklima so angenehm wie möglich zu halten.
- Anzeige -Gibt es das Recht auf ‚Hitzefrei‘ am Arbeitsplatz?
Ja und Nein. Es gibt keine Vorschrift, die Hitzefrei vorschreibt. Die Arbeitspflicht bleibt für Arbeitnehmer bestehen. Jedoch sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei Hitze ein paar Bedingungen zu erfüllen. Am Büroarbeitsplatz zum Beispiel sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen.
Das gilt im Büro, wenn es 26 Grad Raumtemperatur hat
Bei einer Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber Maßnahmen einleiten, wie Jalousien vor den Fenstern anzubringen. Er ist aber dazu nicht gesetzlich verpflichtet, sondern es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung.
Das gilt im Büro ab 30 Grad Raumtemperatur
Beträgt die Raumtemperatur mehr als 30 Grad, muss für Abkühlung gesorgt werden. Beispielweise können die Jalousien nach der Arbeit geschlossen bleiben oder es wird morgens gelüftet.
Geräte, die Wärmequellen sind, müssen aus den Arbeitsräumen entfernt und der Gebrauch solcher Geräte eingeschränkt werden. Getränke müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Eine mögliche Maßnahme wäre auch, die Arbeitszeiten anzupassen.
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Das gilt im Job ab 35 Grad Raumtemperatur
Bei so einer hohen Raumtemperatur am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber Hilfsmittel, wie Ventilatoren, Hitzepausen oder Luftduschen den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Wenn der Arbeitgeber keine Hilfsmittel zum Abkühlen zur Verfügung stellen kann, müssen die Arbeitnehmer in kühleren Räumen arbeiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei ist in Deutschland nicht vorhanden.
Das gilt bei Hitze im Homeoffice
Viele Arbeitnehmer arbeiten im Homeoffice. Der Arbeitgeber ist für das Raumklima an diesem Arbeitsplatz nur zuständig, wenn die Regelung indirekt im Arbeitsvertrag vermerkt wurde. Wenn im Arbeitsvertrag vermerkt wurde, dass das Arbeitsverhältnis auf Telearbeit beruht, ist der Arbeitgeber verpflichtet. Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, haben dann das Recht auf angemessene Büromöbel, gute Lichtverhältnisse und Hitzeschutz.
Achtung: Wenn im Arbeitsvertrag eine Mobile Work Regelung festgehalten wurde, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Hitzeschutzmaßnahmen. Wenn dann in dieser Umgebung über Hitze geklagt wird, sollte der Arbeitnehmer das Büro aufsuchen. Schließlich kann der Arbeitgeber nicht feststellen, ob die Gefahr im Homeoffice geringer als im Büro ist.
Regelungen beim Arbeiten im Freien
Beim Arbeiten im Freien sind die Arbeitnehmer einer besonders großen Belastung ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss bei solchen Arbeiten, wie auf dem Bau oder Gartengewerbe, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Maßnahmen gegen die Sonne und die Hitze wären Sonnenschirme, flexible Arbeitszeiten und körperlich anstrengende Arbeit zwischen 11 und 15 Uhr einzuschränken.
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