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Coronavirus in Bayern

Kontaktbeschränkungen: Was ist erlaubt und was nicht?

Stand 08.05.20 - 18:34 Uhr

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Darf ich mich mit einem Freund im Restaurant treffen? Darf mein Kind mit anderen Kindern auf dem Spielplatz spielen? Darf ich endlich meine Eltern besuchen? Wir klären die Fragen zur Lockerung der Kontaktbeschränkung.

Kontaktbeschränkungen: Was ist erlaubt und was nicht?

Foto: Pixabay

Mit wem darf ich mich treffen, was bleibt verboten?

Am Dienstag, 05. Mai, wurde in Bayern die Ausgangssperre in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Was das genau bedeutet und welche Personen du nun treffen darfst – die häufigsten Fragen und Antworten auf das, was nun erlaubt ist und was weiterhin verboten bleibt, findest du hier.

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Darf ich jetzt wieder Freunde zu mir nach Hause einladen?

Kinder und die engste Familie oder eine fremde Kontaktperson darf man ab Mittwoch, den 06. Mai auch im öffentlichen Raum und Zuhause treffen.


UPDATE: Ab Freitag, 08.05.2020, dürfen sich in Bayern auch zwei Haushalte treffen >>>


Darf der andere Haushalt / die Freunde variieren oder muss ich mich auf EINEN Kontakt-Haushalt festlegen?

Es muss nicht immer der gleiche Haushalt sein. Man kann sich mit Angehörigen verschiedener Haushalte an unterschiedlichen Tagen treffen, sowohl im Freien als auch Zuhause. Aber auch hier sollte man sich auf wenige Haushalte und deren Personen beschränken. Wichtig ist aber, dass nach Möglichkeit die Abstandsregeln eingehalten werden.

Darf ich meine Familie wieder besuchen?

Seit Mittwoch, dem 6. Mai darfst du deine Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie) wieder besuchen – sowohl im Freien als auch Zuhause. Außerdem darf eine weitere Kontaktperson bei den Familienbesuchen anwesend sein. Vergiss trotz allem nicht 1,5 Meter Abstand zu halten.

Für den Besuch bei älteren Menschen gilt trotz allem, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein Minimum beschränkt werden sollten.

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Was ist mit dem Besuch von Verwandten und alten Menschen in Altenheimen und Pflegeheimen?

Ab Samstag, den 9. Mai ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen unter Auflagen wieder möglich. Das heißt mit Maske, Abstand und wenn möglich im Freien. Der Patient (Bewohner) darf einmal täglich von einem Familienangehörigen oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden. Alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein.

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Darf ich mich jetzt wieder mit Freunden im Cafe, Biergarten und Restaurant treffen?

Ab dem 18. Mai werden Biergärten und andere Außengastronomie bis 20 Uhr geöffnet. Am 25. Mai sollen auch Gaststätten und Speiselokale geöffnet werden, ebenfalls mit Auflagen, Abstand und begrenzter Gästezahl, Zonen für Familien, Desinfektion für Tische, Gläser und Geschirr, Maske für Küche und Kellner. Gäste müssen außerdem eine Maske beim Reingehen und auf dem Weg von und zur Toilette tragen.

Beim Biergarten- oder Restaurant-Besuch gilt: Nur ein weiterer Haushalt darf anwesend sein oder aber deine Familie oder Verwandtschaft ersten Grades.

Ministerpräsident Markus Söder hält die Änderung insbesondere mit Blick auf die Gastronomie für sinnvoll, die im Lauf des Monats wieder öffnen soll. Als Beispiel nannte er zwei Paare, die gemeinsam essen gehen möchten. Bei der bisherigen Regelung könnte man entweder nur mit dem Mann oder mit der Frau in den Biergarten oder ins Restaurant. Dies sei "ein bisschen lebensfremd", sagte Söder.

Darf ich in Bayern in der Öffentlichkeit Grillen oder Feiern?

Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist nicht erlaubt. Allerdings darf man daheim im Garten mit einem befreundeten (einem weiteren) Haushalt Grillen.

Darf mein Kind wieder mit anderen Kindern auf dem Spielplatz spielen?

Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die begleitenden Erwachsenen sind dafür verantwortlich, jede Ansammlung zu vermeiden und, wo immer möglich, auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

Wieviele Personen dürfen sich in Bayern treffen?

Ab Freitag, 8. Mai dürfen sich in Bayern auch die Personen und Angehörigen von zwei Haushalten treffen. Sowohl im Freien als auch daheim in Wohnung oder Haus. Somit darf man eine befreundete Familie auch durchaus zu sich nach Hause einladen und zum Beispiel die Kinder miteinander spielen lassen.

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