Coronavirus in Deutschland
Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kitaschließung
Stand 24.03.20 - 11:19 Uhr
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Viele Eltern müssen wegen der Kita- und Schulschließungen im Zuge der Corona-Krise zu Hause bleiben. Der Staat will nun Entschädigung zahlen, wenn Familien deshalb Einkommen einbüßen.Â
Seit einer Woche bleiben die meisten Klassenzimmer in Deutschland leer. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Die Regelung ist Teil eines großen «Sozialschutzpakets»
Berlin (dpa) – Entschädigung bei Verdienstausfall, Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, gelockerte Hartz-IV-Regeln, Kinderzuschlag für mehr Familien.
- Anzeige -Das Bundeskabinett hat im Rahmen seines umfangreichen und milliardenschweren Maßnahmenpakets in der Corona-Krise auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mehrere Notfallregelungen auf den Weg gebracht. Die Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen seien einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD).
ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN BEI GESCHLOSSENEN SCHULEN UND KITAS
Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Anspruch haben nur diejenigen Eltern, die «keine anderweitige zumutbare Betreuung» finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit «vorübergehend bezahlt fernzubleiben», zum Beispiel durch Abbau von Überstunden.
Die Auszahlung der Entschädigung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums vom Arbeitgeber übernommen werden, der sich das Geld von den zuständigen Behörden anschließend erstatten lassen kann.
[MD_Portal_Script ScriptID="9108554" location="leftALone"]UNTERSTÃœTZUNG DURCH KINDERZUSCHLAG
Familien mit geringem Einkommen bekommen in Deutschland bis zu 185 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind – nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen. Ob jemand Kinderzuschlag bekommt, hängt vom Einkommen ab. Bisher wurden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Nun soll nur der letzte Monat zählen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen.
MOBILISIERUNG UND SICHERSTELLUNG VON ARBEITSKRÄFTEN
Falls durch die Pandemie zu viele Arbeitskräfte in wichtigen Bereichen wie Polizei, Krankenhäusern oder Pflege ausfallen, soll per Verordnung das Arbeitszeitgesetz gelockert werden können, um den Betrieb trotzdem sicherzustellen. Außerdem sollen im Notfall beispielsweise für die Landwirtschaft Arbeitskräfte aus anderen Branchen gewonnen werden, die wegen der Krise selbst auf Kurzarbeit sind. Wer in «systemrelevanten Bereichen» aushilft, dessen Einkommen, das er dann dort erzielt, soll nicht auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet werden.
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Diesem Zweck dient auch die Aufhebung von Zuverdienstgrenzen für Frührentner. Sie sollen, wenn sie in aktuellen Krisenlage helfen wollen, im laufenden Jahr bis zu 44 590 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass das auf die Altersrente angerechnet wird. Die Hinzuverdienstgrenze liegt normalerweise bei 6300 Euro im Jahr.
ERLEICHTERTE HARTZ-IV-REGELN
In den Jobcentern werden die Verfahren vereinfacht, um deren Arbeitsfähigkeit zu unterstützen, wie es heißt. Es solle niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Bei Hartz IV wird dafür vorübergehend auf Vermögensprüfungen und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete verzichtet.
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Soziale Dienste, zum Beispiel die Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Schwangerenberatungen und andere soziale Einrichtungen, die momentan nur eingeschränkt arbeiten können, sollen finanziell vom Staat unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind.
Die Regelungen sollen am Mittwoch vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat beschlossen werden und nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bereits am kommenden Sonntag in Kraft treten.
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