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Laufende Verträge und Co.

Corona-Krise: Muss ich meine Abos weiter bezahlen?

Stand 24.03.20 - 15:11 Uhr

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Das Coronavirus und die damit zusammenhängende Ausgangsbeschränkung in Bayern haben das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Aber was passiert mit meinen laufenden Abos? Wir haben die Antworten für dich.

Corona-Krise: Muss ich meine Abos weiter bezahlen?

Foto: Shutterstock

Das muss weitergezahlt werden, das nicht

Wer derzeit Abonnements, Tickets oder abgeschlossene Verträge u.a. für Dienstleistungen, egal ob face-to-face oder digital hat, kann aufgrund der Corona-Krise viele davon nicht nutzen. Wir haben alle Infos für dich, wie es jetzt um deine Verträge steht. 

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Fitnessstudio-Verträge

Hier gilt das Leistungs-Prinzip: Du musst nicht für eine Leistung zahlen, die du nicht bekommst bzw. nutzen kannst. Die Mitgliedschaft kann entweder pausiert oder kostenfrei um die Dauer der Schließung verlängert werden.Am besten ist es, wenn du die Website deines Studios checkst. Es kann auch sein, dass dort Remote-Kurse für Zuhause angeboten werden. 

Sport-Pay-TV-Abos 

Da die Sportereignisse nicht komplett entfallen, sondern nur verschoben werden, entfällt auch die Leistung des Anbieters (die Übertragung) nicht, sie erfolgt nur später. Bei Sky musst du leider weiterhin zahlen, DAZN gibt dir die Möglichkeit, dein Abo zu pausieren.

KITA oder Hort-Beiträge

Da es hierzu vom Freistaat Bayern keine einheitliche Regelung gibt, ist es am Besten, wenn du dich direkt an den Kita oder die Betreuungsstätte wendest. Ob du die Beiträge für die Kita oder den Hort weiterbezahlen musst, hängt ganz von der dort geltenden Satzung ab. Diese wird euch zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt.

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Honorare für entfallene Arzttermine

Falls du einen sogenannten „Nicht notwendigen“ Arztbesuch aufgrund der Ausgangsbeschränkungen nicht wahrnehmen kannst, wird keine Gebühr anfallen, wenn du den Termin kurzfristig stornierst. Diese Regelung gilt z.B. für Zahnärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen.

Bereits gebuchte Zugtickets

Wenn du eine Zugreise gebucht hast und diese nicht antreten kannst oder sie aus eigener Verantwortung heraus nicht antreten willst, gibt es zwei Möglichkeiten: In erster Linie behalten alle bei der Deutschen Bahn gebuchten Tickets ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni. Hierbei entfällt bei ALLEN Ticket-Kategorien die Zugbindung. Bis dahin kannst du also problemlos den Zug nehmen, den du willst und einfach zu einem anderen Zeitpunkt reisen. Falls du deine Reise lieber ganz stornieren willst, wende ich an fahrkartenservice@bahn.de und schreibe in den Betreff „Corona“.

Gebuchte Dienstleistungen für Feiern, Events, etc.

Da private Feiern nicht nur einfach entfallen, sondern derzeit auch verboten sind, ist es in diesem Fall erlaubt, den Vertrag mit dem Dienstleister kostenfrei zu kündigen. Alternativ kannst du auch aushandeln, dass die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird, wenn du das Event verschieben und nicht komplett absagenn möchtest.

Konzerttickets, Fußball-Karten und Co – alle Regelungen dazu findest du außerdem hier.

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