Straßenverkehr
Neuer Bußgeldkatalog: So schnell ist jetzt der Füherschein weg
Stand 25.04.20 - 12:27 Uhr
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Am Dienstag, 28. April, tritt die Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Viele Verkehrsverstöße werden teurer, außerdem kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu.
© Foto: shutterstock
Die neuen Bußgelder in der Übersicht
Bereits im Februar wurde der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet – jetzt, am 28. April tritt er in Kraft. Hier die neuen Bußgelder und Strafen im Überblick:
- Anzeige -Bußgeld beim zu schnellen Fahren innerorts:
- künftig gibt’s ab 16 km/h zu schnell einen Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld.
- künftig gibt’s ab 21 km/h zu schnell zwei Punkte, Bußgelder von 80 bis 680 Euro, einen bis drei Monate Fahrverbot.
Bußgeld beim zu schnellen Fahren außerorts
- künftig gibt’s ab 16 km/h (bisher erst ab 21 km/h) einen Punkt in Flensburg, 70 Euro Bußgeld.
- künftig gibt’s ab 26 km/h zu schnell zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von bis zu 600 Euro.
Bußgeld beim missachten der Rettungsgasse
- Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt künftig 200 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, egal ob er damit Rettungsfahrzeuge behindert oder nicht.
- Wer die Rettungsgasse befährt, zahlt mindestens 240 Euro und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Bußgeld beim falsch Halten und Parken
Die Parkregeln zu missachten, wird allgemein teurer:
- Falschparken kostet künftig 25 statt bisher 15 Euro.
- Halten in zweiter Reihe kostet künftig 55 Euro, bei Behinderung anderer sogar 70 Euro.
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet 80 Euro und gibt einen Punkt.
- Parken auf Geh- oder Radweg und in Fußgängerzonen kostet künftig 55 Euro.
- Wer unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parkt, zahlt künftig 55 statt bisher 35 Euro.
- Wer unberechtigt auf einem Elektro-Lade-Parkplatz parkt, zahlt ebenfalls 55 Euro.
Bußgeld beim Abbiegen mit einem LKW
- Beim Rechts-Abbiegen mit einem LKW mit mehr als 3,5 Tonnen gilt künftig innerorts Schrittgeschwindigkeit max. 4 bis 11 km/h. Wer sich nicht dran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt.
Neue Regeln beim Überholen von Radfahrern
- Es gilt dann ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von zwei Meter außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen durch Autos und LKWs.
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