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Auto-Urlaub in Spanien

Verkehrsregeln in Spanien

Stand 23.07.19 - 17:16 Uhr

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Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder ins Ausland, für manche nach Spanien. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in Spanien

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)


Diesel: 1,21 €
gasóleo / diesel
Bleifrei Super (95 Oktan): 1,23 €
gasolina sin plomo
Bleifrei Super plus (98 Oktan): 1,38 €
gasolina sin plomo

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Im Vergleich zum spanischen Festland sind die Kraftstoffpreise auf den Kanarischen Inseln erheblich niedriger. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen. Bleifreies Benzin (gasolina sin plomo) mit 98 Oktan ist vor allem in der Umgebung der Großstädte sowie an Autobahnen und Hauptstraßen erhältlich. Internationale Kreditkarten werden an den mit Personal besetzten Tankstellen meist akzeptiert. Achtung: Tankautomaten akzeptieren oft nicht die in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten! Dies sollte insbesondere auf dem Land, nachts und am Wochenende bedacht werden, wenn Tankstellen sehr eingeschränkt oder gar nicht mit Personal besetzt sind. Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet, während die übrigen in der Regel nur bis ca. 20 Uhr offen sind. Autogas (span. Bez: Autogas, oder GLP = Gas Licuado del Petroleo) wird an ca. 80 Tankstellen verkauft. Für die Betankung wird ein Adapter (meist Dish-, aber auch Bajonett-Anschluss) benötigt.

http://www.mylpg.eu/stations/spain

Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht4 Wohnmobil schwer5 innerorts 50 50 50 50 50 außerorts 90 70 90 80 80 Schnellstraßen1 100 80 100 90 80 Autobahnen2 120 903 120 100 90

1 In Spanien werden Schnellstraßen, die auch einspurig sein können, als Kraftfahrstraßen bezeichnet

2 Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf AB-ähnlichen Straßen (Autovías)

3 Bei Anhängern über 0,75 t darf auf Autobahnen nur 80 km/h gefahren werden

4 bis 3,5 t zGG

5 über 3,5, t zGG

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5
Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille.
Da es in Spanien häufig vorkommt, dass Fahrzeuge unter Drogeneinfluss geführt werden, sollen die Drogenkontrollen von Verkehrsteilnehmern deutlich ausgebaut werden und in ihrem Umfang den Alkoholtests gleichgestellt werden.

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Vorfahrtsregelungen

Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.

Überholen

Überholverbot besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht auf mindestens 200 m zu überblicken sind.

Halten und Parken

Gelbe Linien (zick-zack oder unterbrochene) am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. An blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt, Beschilderung beachten!

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Mit Ihrem deutschen Schwerbehindertenausweis (mit Rollstuhlfahrersymbol) können Sie Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Es gibt für Fahrzeuge von Behinderten speziell beschilderte Parkplätze.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Dashcam

Dashcams sind erlaubt (sollte allerdings nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).

Telefonieren

Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt. Es drohen Geldbußen von ca. 90 Euro.

Navigationsgerät

Die Bedienung von Navigationsgeräten während der Fahrt ist verboten.

Kindersitze

Minderjährige müssen bis zu einer Körpergröße von 135 cm mit einem besonderen Kindersicherungssystem gesichert werden. Entscheidend ist nur noch die Körpergröße (vormals auch Kinder unter 12 Jahren).
Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:
-Im Kfz sind keine Rücksitze vorhanden.
-Der Rücksitz ist bereits vollständig von anderen Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm besetzt.
-Die erforderlichen Kindersitze können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden.

Warnwestenpflicht

Das Tragen einer reflektierenden Warnweste (EU-Norm 471) ist beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben. Die Mitführpflicht besteht für alle Fahrzeuginsassen.
Für Motorräder besteht keine Warnwestenpflicht.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Bei Ihrem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % und – sofern sie unteilbar ist – bis maximal 15 % Ihrer Länge nach hinten hinausragen. Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel gekennzeichnet sein.

Winterausrüstung

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Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.

Besondere Regelungen für Gespanne

Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Gespanns entweder eine große Tafel (130 x 25 cm) oder zwei kleine Tafeln nebeneinander (je 50 x 25 cm), gelb mit rotem Rand, in einem Abstand von 50 bis 150 cm zum Boden angebracht werden.
Die in Deutschland erhältlichen Warntafeln der ECE-Norm 70.-01 entsprechen zwar nicht exakt den in Spanien vorgeschriebenen Maßen, müssen dort aber akzeptiert werden. Die Warntafeln sind in beiden Varianten im ADAC Shop online erhältlich.

Bußgelder – Besonderheiten

Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte, werden mit hohen Geldbußen geahndet. Die Polizei kann die Geldbuße an Ort und Stelle verlangen. In Spanien bleiben rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Sie können noch vier Jahre später eingetrieben werden. Zu einer Vollstreckung kann es dort z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.
Bußgeldrabatte: 50 % bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Abschleppen

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.

Besondere Verkehrszeichen

Alto Halt Atencion, Cuidado Achtung, Vorsicht Viraje peligroso gefährliche Kurve Ceda el paso Vorfahrt beachten Paso prohibido Durchfahrt verboten Prohibido aparcar Parkverbot Llevar la derecha (izquierda) rechts (links) fahren

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Flagge "Spanien" Zeit
Auf dem spanischen Festland und den Balearen besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Auf den Kanarischen Inseln beträgt der Zeitunterschied zu Deutschland ganzjährig -1 Stunde.
Zahlungsmittel und Geld
€ (Euro)

Bargeld

Mit Ihrer Bankkarte (Maestro oder V PAY) und persönlicher Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 8.30/9.00 -14.00/14.30 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die Bankkarte (Maestro oder V PAY) wird als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Auch die Akzeptanz der gängigen internationalen Kreditkarten ist sehr hoch. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Spanien:
0034 + 9-stellige Teilnehmernummer (es gibt keine Ortsvorwahl, die Teilnehmernummer beginnt immer mit der "9")

Zu Hause anrufen

Von Spanien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Für öffentliche Fernsprecher sind Telefonkarten (tarjetas telefónicas) in Tabakgeschäften und Sparkassen erhältlich.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Quelle: ADAC

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