Cannabis-Legalisierung
Neue Regelungen ab sofort: Das gilt bei Cannabis am Steuer
Stand 23.08.24 - 08:31 Uhr
Seit 1. April ist Cannabis in Deutschland legal. Ab sofort gibt es eine Regelung, was den Konsum hinterm Steuer betrifft. Alles, was du wissen musst, hier.

©shutterstock
Cannabis morgen wieder fahren? THC-Grenzwerte fürs Autofahren
Für Autofahrer gelten ab heute neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Für Fahranfänger und Personen unter 21, gilt ein komplettes Verbot. Die Strafe liegt hier bei 250 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Der Wert muss also genau wie beim Autofahren bei 0,0 liegen. Eine Ausnahme gibt es bei medizinisch begründetem Konsum. Bei Fahren mit Rezept, entfällt die Strafe, außer es kommt zu Ausfallerscheinungen.
- Anzeige -Wiesn-Tisch gefällig?
Alle Abonnenten des 95.5 Charivari Newsletters haben die Chance auf einen exklusiven Wiesn-Tisch - mit Essen, Trinken & Fahrgeschäften inklusive. Einfach noch bis 30.09.2025 anmelden - alle Empfänger nehmen automatisch teil!
Wie kann ich den THC-Gehalt messen?
Der Nachweis des THC ist etwas komplizierter. Anders als beim Alkohol wird es bei THC-Kontrollen zu Blutabnahmen kommen. Diese werden dann im Labor ausgewertet und falls der Wert die Grenze von 3,5 Nanogramm je Milliliter übersteigt, kommt es zu einer Strafe. Viele Menschen können einschätzen, wann sie über die 0.5 Promille-Grenze beim Autofahren kommen und lassen dann das Fahrzeug stehen. Woher weiß man jedoch, wie viel THC sich noch im Blut befindet.
Wie lange wirkt THC?
Direkt nach dem Konsum befinden sich zwischen 10 und 150 Nanogramm je Milliliter im Blut. Wie schnell sich das THC aber abbaut und wie lange es nachweisbar ist, ist von Person zu Person unterschiedlich. Ausschlaggebend ist dafür das Konsumverhalten. Je häufiger man kifft, desto länger bleibt auch das THC im Blut, da sich die Substanz im Gewebe absetzt.
Bei einmaligem oder gelegentlichem Konsum, liegt die Dauer bei einigen Tagen, bis der Wert wieder auf null geht. In der Regel legt sich der Wert schon nach 6 bis 7 wieder unter eins. Man sollte trotzdem mindestens 24 Stunden warten, da das Fahr- und Reaktionsvermögen durch den Konsum stark eingeschränkt ist.
Bei regelmäßigem Konsum ist das THC sogar mehrere Wochen nachweisbar. Deswegen auf jeden Fall einige Tage warten, bevor man sich wieder hinter das Steuer setzt. Andererseits gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen.
Es besteht auch die Möglichkeit zu Selbsttests, um zu prüfen, ob man wieder fahren darf oder nicht. Solche Tests sind online oder auch in der Apotheke erhältlich. Es gilt aber in allen Fällen immer, lieber etwas länger warten.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Deutschland hat das seltene Double aus WM- und EM-Titel perfekt gemacht und einen famosen Basketball-Sommer gekrönt. In einem elektrisierenden Endspiel übernimmt Schröder am Ende das Kommando.
Zwischen dem Kreuz Nord und Fröttmaning Süd geht aktuell nichts mehr: Aktivisten protestieren gegen die IAA und sorgen für eine Vollsperrung der A9. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort.
Abkühlung für die Vierbeiner: am Ende der regulären Badesaison werden in München auch in diesem Jahr Badetage für Hunde stattfinden. Im Ungerer- und Dantebad können sich Fiffi und Co. abkühlen.
Beim bayernweiten Warntag schrillen am Donnerstag, 11. September 2025, um 11.00 Uhr die Handys sowie öffentliche Sirenen und Lautsprecheranlagen. Die Behörden testen Systeme, die im Notfall vor Katastrophen warnen sollen.
Künftig soll es mit nur ein paar Klicks erleichtert werden, Online-Einkäufe zu widerrufen. Damit will die Bundesregierung Verbraucher beim Online-Handel schützen.
Die bayrische Landeshauptstadt soll eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Verbreitung selbstfahrender Autos in Europa spielen.
In Planung ist ein Pilotenprojekt, welches in der Innenstadt einen Fußgängerüberweg sichtbarer und sicherer machen soll.
Der VDA verlängert den Vertrag mit der Messe München. Auch 2027 wird die IAA Mobility in der bayerischen Landeshauptstadt stattfinden.
Wenn bald das neue Jugendwort verkündet wird, dürfte es wieder das eine oder andere fragende Gesicht geben. Welche Redewendung wird dieses Jahr gewinnen?
KI trifft Wiesn: Die Medienhäuser testen mit dem BreznBot neue Wege im Journalismus. Was steckt hinter dem digitalen Helfer zum größten Volksfest der Welt?
DESK
S-Bahn-Störung am 17.9.2025 in München: Signalproblem verursacht Ausfälle und Umleitungen. Alle Infos zu betroffenen Linien und Alternativen hier.
An der Hauswand der GVG in der Orleansstraße entstand über die letzten Monate hinweg ein Kunstwerk zu Ehren systemrelevanter Berufe, die unsere Infrastruktur in der Stadt am Laufen halten. Mit einem Brunch in Anwesenheit der Künstler wurde das Graffiti eingeweiht.
Mehrere Gesetzesentwürfe sollen entlasten, wo die Krisen der letzten Jahre die Kosten in die Höhe getrieben haben.
Eine Stauanalyse des ADAC auf Initiative von 95.5 Charivari zeigt, welche Tage in München zu den staureichsten gehören - und welche nicht.
Die Stadt München will sich für die Olympischen Spiele bewerben - doch erst sollen die Bürger darüber entscheiden. Was spricht dafür und was dagegen?
Der Ausnahmezustand über München bricht herein. Das 190. Oktoberfest steht an. Was man als Besucher wissen sollte.
Eine neue Studie zeigt, dass zehn Stunden Mario Kart pro Woche dabei helfen, besser fahren zu können - auch wenn das natürlich keine Fahrstunden ersetzt.