Wie teuer sind die Bußgelder?
Rasen wird teurer – Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Aktualisiert 04.11.2021 - 11:59 Uhr
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Es hat lange gedauert, nun aber sind Änderungen des Bußgeldkatalogs unter Dach und Fach. Wer sich nicht an Regeln hält, spürt das nun mehr im Geldbeutel.
Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern hat der Bundesrat Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen. Foto: Ole Spata/dpa
Neuer Bußgeldkatalog ab dem 10. November 2021
Berlin (dpa) – Raser und Falschparker müssen bald deutlich mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Der Bundesrat beschloss im Oktober die Änderungen am Bußgeldkatalog. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren bleiben dagegen unverändert.
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Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren – die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert.
Das sind die konkreten Neuregelungen
- Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer außerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
- Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei schwereren Verstößen ist laut Bundesverkehrsministerium zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen – wenn durch die Verstöße etwa andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
- Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Manche Verstöße werden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.
- Neu ist: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat eine Geldbuße von 55 Euro zur Folge.
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Ministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
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