Coronavirus in Deutschland
So geht es jetzt weiter: Das haben Bund und Länder heute beschlossen
Stand 11.02.21 - 09:09 Uhr
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Der bis Mitte Februar befristete Corona-Lockdown soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Kanzlerin Merkel und die Länderchefs bei ihrer Videokonferenz vereinbart. Aber es gibt auch Lockerungen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beschlüssen ab. Foto: Markus Schreiber/AP/dpa
Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns
Berlin (dpa) – Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz vereinbart.
- Anzeige -Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken.
«Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.» Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben – aber es gibt eine Aussicht.
- Anzeige -Nicht Einheitlich in Deutschland: Länder sollen selbst über Schulöffnungen entscheiden
Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.»
Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können.
Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
- Anzeige -Bund und Länder beschließen Öffnung von Friseursalons ab 1. März
Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen.
Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» zulässig sein.
- Anzeige -Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: «Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.»
Weitere Öffnungsschritte erst bei stabiler Inzidenz von höchstens 35
Bund und Länder sehen die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.
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