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Coronavirus in Deutschland

Jeder Zweite würde sich gegen Corona impfen lassen

Stand 02.06.20 - 12:08 Uhr

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Impfen gegen Corona: Falls es einen Impfstoff geben sollte, würde jeder zweite Deutsche ihn in Anspruch nehmen. Nur eine Minderheit lehnt das ab. Anders sieht es beim Thema Impfpflicht aus.

Jeder Zweite würde sich gegen Corona impfen lassen

© Foto: shutterstock

Uneinigkeit bei Impfpflicht

Berlin (dpa) – Jeder zweite Deutsche würde sich nach einer Umfrage gegen das Coronavirus impfen lassen, wenn es einen Impfstoff gäbe. Jeder Vierte würde dies vielleicht tun, wie aus der repräsentativen Online-Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der dpa hervorgeht.

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Jeder Fünfte der 2056 Befragten lehnt eine Impfung ab. Männer würden sich eher impfen lassen als Frauen.

Noch kein Impfstoff gegen Corona verfügbar

Derzeit ist noch kein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar. Erste zugelassene Impfstoffe dürften nach Einschätzung der meisten Experten frühestens im kommendem Jahr für den Masseneinsatz bereitstehen. Im Rahmen großer klinischer Studien könnten schon zuvor Impfungen bestimmter Bevölkerungsgruppen erfolgen. Möglich ist allerdings auch, dass noch Jahre vergehen, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, der guten Schutz bietet.

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Coronavirus-Impfpflicht in Deutschland?

In der Frage nach einer Impfpflicht gegen das Coronavirus sind die Deutschen gespalten: Während 44 Prozent der Befragten dafür plädierten, sind 40 Prozent dagegen.

In der Corona-Krise kursieren Spekulationen über eine mögliche Impfpflicht. Die Bundesregierung hat indes wiederholt betont, dass sie eine künftige Corona-Schutzimpfung nicht zur Pflicht machen werde.

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Wie ist die Gesetzeslage für eine Impfpflicht?

Das Infektionsschutzgesetz setzt einer verpflichtenden Impfung enge rechtliche Grenzen: Eine solche Pflicht kann von der Bundesregierung nicht ohne weiteres angeordnet, sondern nur «mit Zustimmung des Bundesrates», also von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden – «für bedrohte Teile der Bevölkerung», wie es in Paragraf 20, Absatz 6 heißt.

Verpflichtende Impfungen sind aber nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen, denn sie könnten gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen: «Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit», heißt es dort. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland seit März zum Schutz vor den hoch ansteckenden Masern, unter anderem für Kinder und Personal in Kitas und Schulen.

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