Den Spargel retten
Erntehelfer dürfen unter Auflagen nach Deutschland kommen
Stand 02.04.20 - 20:30 Uhr
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Kurz vor der Spargelernte findet die Bundesregierung eine Lösung: Trotz genereller Einreisesperren dürfen begrenzte Kontingente von Saisonarbeitern kommen - in einer Großaktion mit vielen Bedingungen.
Ein Erntehelfer beim Stechen von Spargelstangen. Foto: Peter Steffen/dpa
Einreise von Helfern nur mit dem Flugzeug
Berlin (dpa) – Angesichts drohender Engpässe in der Landwirtschaft sollen 80.000 ausländische Saisonkräfte unter strengen Auflagen nach Deutschland eingeflogen werden.
Um beim Ernten und anderen dringenden Feldarbeiten zu helfen, können im April und Mai je 40.000 Menschen kommen. Ergänzend sollen aus dem Inland möglichst jeweils 10.000 Helfer gewonnen werden – etwa Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber oder Kurzarbeiter wegen der Corona-Krise. Auf entsprechende Pläne verständigten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Donnerstag. Darum war wegen kürzlich verhängter Einreiseverbote an den Grenzen gerungen worden.
- Anzeige -Klöckner sprach von einer pragmatischen Lösung, die dem nötigen Infektionsschutz und der Erntesicherung Rechnung trage. Dies sei eine wichtige und gute Nachricht für die Bauern. «Denn die Ernte wartet nicht, auch Aussaaten kann man nicht verschieben.» Seehofer sagte, die strengen Corona-Vorgaben träfen Bevölkerung und Wirtschaft hart, seien aber erforderlich, um die Infektionsketten zu unterbrechen. «Dabei ist es wichtig, Voraussetzungen zu schaffen, damit wir auch während der Pandemie Staat und Wirtschaft am Laufen halten.» Der Bauernverband (DBV), der für rasche Einreise-Erleichterungen geworben hatte, begrüßte die Einigung der Bundesregierung.
Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter wieder gelockert
Um eine rasche Virus-Ausbreitung in Deutschland zu verhindern, hatte das Innenministerium weitgehende Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter verhängt. Davon waren vor allem Helfer aus Rumänien betroffen. Bis zum Einreisestopp am 25. März waren schon rund 20.000 Saisonarbeiter im Land – sie können nach bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitsrecht auch länger hier bleiben. Doch der Bedarf ist höher. Daher wurden nun Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen vereinbart und zahlreiche begleitende Bedingungen festgelegt.
- Anzeige -Konkret sollen die Arbeiter in den beiden Kontingenten für April und Mai nur in Gruppen und per Flugzeug einreisen – das soll stundenlange Busfahrten quer durch Europa vermeiden. Die Erntehelfer sollen nach Rückmeldungen der Landwirte ausgewählt werden. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden fest, an welchen deutschen Flughäfen sie landen. Dort sollen sie nicht einzeln weiterfahren, sondern werden durch den Betrieb abgeholt. Bei der Einreise folgt ein Gesundheitscheck, die Ergebnisse bekommt das örtliche Gesundheitsamt.
Ansteckung verhindern: Isolation für neu angereiste Erntehelfer in den ersten 14 Tagen
Menschen, die neu anreisen, müssen dann in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten. Sie dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen – die Regierung nennt dies eine «faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit». Es gilt eine zwingende Einteilung in Unterkunfts- und Arbeitsteams, so dass die Saisonkräfte in gleichen, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal 20 Personen arbeiten. Dabei sind auch Mindestabstände einzuhalten. Mit Ausnahme von Familien sollen Zimmer in Unterkünften nur mit halber Kapazität belegt werden können.
Strenge Auflagen für die Saisonarbeitskräfte
Besucher sind auf den Betriebsgeländen verboten. Wäsche und Geschirr müssen bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Gemeinschaftsräume wie Küchen dürfen von einzelnen Arbeitergruppen nie gleichzeitig genutzt werden. Die Einhaltung der Regeln soll von den zuständigen Arbeitsschutzbehörden und vom Zoll kontrolliert werden. Die Regeln gehen auf Leitlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurück. Gibt es einen begründeten Verdacht auf Infizierung, ist der Arbeitnehmer zu isolieren, ein Arzt muss ihn und auch das ganze Team testen.
- Anzeige -Erleichterung bei den Bauern
Der innenpolitische Sprecher der Union, Mathias Middelberg (CDU), begrüßte den Kompromiss. «Die strengen Vorgaben zu Hygiene und Unterbringung sorgen für bestmöglichen Infektionsschutz.» Aus Sicht von FDP-Fraktionsvize Frank Sitta bringt die Regelung «eine erste Erleichterung». Es stelle sich aber die Frage, warum trotzdem eine starre Obergrenze vorgegeben werde. Laut Branchenschätzungen sei der Bedarf an erfahrenen Saisonarbeitern aus dem Ausland weit höher – sonst kommen knapp 300.000 Saisonarbeiter im Jahr nach Deutschland.
Bauernverbands-Präsident Joachim Rukwied erklärte, nach der Einigung gehe es jetzt an die Umsetzung. «Unsere Betriebe werden die Leitlinien und Vorgaben des RKI strikt einhalten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Diese Regelung hilft uns arbeitsfähig zu bleiben.»
Aktuell laufen Pflanzarbeiten unter anderem für Salate, Kohl und viele andere Gemüsearten. Daneben steht die Ernte bei Spargel, Rhabarber, Salaten, Erdbeeren und Salatgurken an.
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