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Corona Regelungen

Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Stand 29.05.20 - 16:05 Uhr

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Die Corona Regelungen ändern sich ständig. Wer kann da schon den Überblick behalten? Und dann auch noch für 16 Bundesländer. Wir haben dir die wichtigsten Corona-Regelungen in allen Bundesländern zusammengestellt.

Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Foto: Pixabay

Aktueller Stand in den Deutschen Bundesländern

Darf ich eigentlich meine beste Freundin in Bremen besuchen? Für das Wochenende zu meinen Großeltern nach Hessen fahren? Oder zu meiner Schwester nach Hamburg fahren? Ganz schön verwirrend. Damit du den Überblick behältst, haben wir dir eine Übersicht zur Kontaktbeschränkung, Restaurants, Hotels etc. in den jeweiligen Bundesländern zusammengetragen.

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Baden-Württemberg

Restaurants & Bars: Restaurants haben wieder geöffnet. Kneipen und Bars öffnen ihre Türe wieder ab dem 2. Juni.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung ohne Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Von Freitag an dürfen sie wieder ganz öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind
Wellnessbereiche.

Freibäder und Freizeitparks: Die Öffnung von Freibädern steht noch nicht fest. Freizeitparks haben hingegen seit Freitag, den 29. Mai wieder geöffnet.

Kontaktbestimmungen: Sowohl draußen als auch drinnen dürfen sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten miteinander treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios öffnen in Baden-Württemberg wieder ab dem 2. Juni. Zudem darf das Training von Sportvereinen ab dem 2. Juni wieder in Hallen stattfinden.

Demonstrationen: Demonstrationen sind unter bestimmen Sicherheitsauflagen sind erlaubt.

Schulen und Kitas: Ab Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Spätestens ab Ende Juni sollen dann auch die Kitas wieder vollständig öffnen. Derzeit dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.


Bayern

Restaurants und Bars: Restaurants in Bayern dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Bars bleiben jedoch weiterhin erstmal geschlossen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ab Samstag, den 30. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen.

Freibäder und Freizeitparks: Ab dem 30. Mai dürfen Freizeitparks ihre Türen für Besucher öffnen. Freibäder und Schwimmanlagen im Freien öffnen ab dem 8. Juni.

Kontaktbestimmungen: Im privaten so wie auch im öffentlichen Raum dürfen sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Ab dem 8. Juni öffnen Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten in Bayern. Sport in Gebäuden ist jedoch nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.

Demonstrationen: Über Demonstrationen wird im konkreten Einzelfall entschieden. Am Versammlungsorte muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.

Schulen und Kitas: Nach den Pfingstferien sollen alle Schüler zumindest wieder tageweise in die Schule gehen. Außerdem sollen bis zum 1. Juli alle Kinder wieder zurück in Kindergärten und Krippen sein.

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Berlin

Restaurants und Bars: Die Außen- und Innenbereiche von Restaurants sind geöffnet. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, sind hingegen geschlossen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können
öffnen.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können wieder öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht in Berlin.

Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist nicht erlaubt. Das gilt für Vereine sowie für Fitnessstudios.

Demonstrationen: Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern sind erlaubt. Unter freiem Himmel dürfen bis zu 100 Menschen teilnehmen.

Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.


Brandenburg

Restaurants und Bars: Gaststätten dürfen wieder öffnen. Bars müssen geschlossen bleiben.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze sind geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können ab Donnerstag, den 28. Mai öffnen.

Kontaktbestimmungen: Seit Donnerstag, 28. Mai, dürfen zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Ab dem 28. Mai dürfen öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios wieder öffnen.

Demonstrationen: Seit Donnerstag, dem 28. Mai sind Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

Schulen und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.


Bremen

Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipen haben wieder geöffnet. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben geschlossen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen.

Freibäder und Freizeitparks: Ab dem 1. Juni dürfen die ersten Freibäder wieder öffnen. Ab dem 15. Juni sollen alle Freibäder – bei Vorlage eines Hygienekonzeptes – geöffnet werden. Bremen hat keine größeren Freizeitparks.

Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter bestimmten Auflagen öffnen.

Demonstrationen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Schulen und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurück in die Schule geholt. Ab dem 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

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Hamburg

Restaurants und Bars: Gaststätten sind geöffnet. Die Öffnung von Bars wird derzeit geprüft.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen. Auch Campingplätze haben wieder geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Ab dem 2. Juni dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Fitnessstudios und Sporthallen: Unter bestimmten Auflagen dürfen nun auch wieder Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze öffnen.

Demonstrationen: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche in die Schule gehen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.


Hessen

Restaurants und Bars: Restaurants und Bars sind wieder geöffnet.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

Kontaktbestimmungen: Angehörige von zwei Haushalten dürfen im öffentlichen Raum wieder gemeinsam unterwegs sein.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Auch Vereine dürfen wieder in Hallen trainieren.

Demonstrationen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Sofern ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt, müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden.

Schulen und Kitas: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat bereits schrittweise begonnen.


Mecklenburg-Vorpommern

Restaurants und Bars: Restaurants sind wieder geöffnet. Bars bleiben zu.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder sind geöffnet. Freizeitparks bleiben geschlossen.

Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind öffne. Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen stattfinden.

Demonstrationen: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas sind wieder für alle Kinder geöffnet.

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Niedersachsen

Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars bleiben erstmal geschlossen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

Kontaktbestimmungen: Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Sport in Hallen ist unter Abstandsregelung wieder erlaubt.

Demonstrationen: Behörden können für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach in die Schulen zurück. Ab dem 15. Juni werden alle Jahrgänge wieder zurück in die Schulen geholt.


Nordrhein Westfalen

Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen unter Auflagen wieder Besucher hereinlassen.

Kontaktbestimmungen: Angehörige aus zwei Familien können sich in der Öffentlichkeit miteinander treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind wieder geöffnet. Vereinssport in Hallen ist jedoch nur bedingt möglich.

Demonstrationen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss der Mindestabstand eingehalten und die Höchstzahl an Teilnehmern nicht überschritten werden.

Schulen und Kitas: Ab Ende Mai sollen alle Schüler tagesweise Präsenzunterricht erhalten. Ab Montag, den 8. Juni soll es einen «eingeschränkten Regelbetrieb» für alle Kita-Kinder geben.

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Rheinland-Pfalz

Restaurants und Bars: Restaurants und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels dürfen öffnen und Ferienwohnungen vermietet werden. Campingplätze sind auch geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können wieder öffnen. Ab dem 10. Juni dürfen dann auch Freizeitsparks ihre Tore für Besucher öffnen.

Kontaktbestimmungen: Angehörige aus bis zu zwei Haushalten können sich im öffentlichen Raum treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist wieder erlaubt.

Demonstrationen: Versammlungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt.

Schulen und Kitas: Der Unterricht in Rheinland-Pfalz hat stufenweise wieder begonnen. Bis Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Ab Dienstag, den 2. Juni dürfen Kitas öffnen.


Saarland

Restaurants und Bars: Restaurant- und Barbesuche sind wieder möglich. Bei einem Bar-Besuch ist jedoch zu beachten, dass der Aufenthalt an der Theke ist nicht erlaubt ist.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind wieder geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Derzeit ist noch nicht sicher ab wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.

Kontaktbestimmungen: Auch im Saarland können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen. Sowohl drinnen wie auch im Freien.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Auch der Vereinssport in Hallen ist wieder erlaubt.

Demonstrationen: Versammlungen im Freien sind unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen jedoch eingehalten werden.

Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen im Juni zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Ab dem 8. Juni sollen dann auch Kitas wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.


Sachsen

Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen. Jedoch müssen sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich zwei Hausstände draußen, wie auch drinnen miteinander treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Auch Vereinssport ist wieder in Hallen erlaubt.

Demonstrationen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Schulen und Kitas: Kitas und Grundschulen dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

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Sachsen-Anhalt

Restaurants und Bars: Alle Restaurants dürfen wieder öffnen. Bars dürfen seit dem 28. Mai wieder öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Hotels dürfen öffnen. Seit dem 28. Mai sind Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland wieder möglich.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen.

Kontaktbestimmungen: Seit Donnerstag, den 28. Mai dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen. Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Sport in Hallen ist auch wieder erlaubt. Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen bleiben weiterhin verboten.

Demonstrationen: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schulen und Kitas: Ab dem 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.


Schleswig-Holstein

Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplatz sind auch in Schleswig-Holstein wieder für Besucher geöffnet.

Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios können öffnen. Vereine dürfen auch in Räumen trainieren.

Demonstrationen: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen sind aber möglich.

Schulen und Kitas: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine täglich Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.


Thüringen

Restaurants und Bars: Restaurants und Bars sind geöffnet.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Freibäder und Freizeitparks: Ab dem 1. Juni dürfen Freibäder wieder öffnen. Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

Kontaktbestimmungen: Mehrere Angehörige von zwei Haushalten können sich im öffentlichen und privaten Raum treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine sollen ab dem 1. Juni in Hallen zurückkehren.

Demonstrationen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Schulen und Kitas: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Übersichtskarte: Coronalockerung in den einzelnen Bundesländern

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