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Ab dem 6. Oktober

Bayern lockert Corona-Regeln: 2G und 3G Plus machen es möglich

Stand 05.10.21 - 12:21 Uhr

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Nachdem in den bayerischen Clubs nun wieder ausgelassen ohne Maske und Abstand gefeiert werden darf, sollen die Corona-Maßnahmen unter gewissen Bedingungen nun auch für andere Veranstaltungen gelockert werden. Alle Infos dazu findest du hier. 

Bayern lockert Corona-Regeln: 2G und 3G Plus machen es möglich

Foto: Shutterstock

Maskenpflicht und Abstandsgebot für Veranstaltungen in Bayern entfallen 

Lange wurde auf die Öffnung der Clubs und Diskos hingefiebert. Dort kann seit dem 1. Oktober wieder ohne Maske und Abstand Party gemacht werden. Nun hat die bayrische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 6. Oktober auch Lockerungen für andere Veranstaltungen möglich werden sollen – aber nur, wenn sich der Veranstalter freiwillig auf eine 2G oder 3G Plus Regel festlegt.

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In diesen Bereichen sollen die Lockerungen gelten

Theater, Kinos, Bibliotheken, Museen und anderen Bereiche, in denen derzeit eine 3G-Regel gilt, sollen nun auch auf die neuen Modelle umsteigen können. «Das ist die Fortführung unseres Prinzips von Umsicht und Vorsicht, durch den Impffortschritt mittlerweile gepaart mit stärkerem In-den-Fokus-stellen von Eigenverantwortung», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. 

Zwei neue Modelle 2G und 3G Plus

Möglich werden soll der Verzicht auf Maske und Abstand durch ein 2G oder 3G Plus Modell, auf das die Veranstalter freiwillig umsteigen können.

Beim 2G-Modell gilt: Es dürfen nur Personen an der Veranstaltung teilnehmen, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind. Ein negativer Test, egal ob PCR- oder Antigen-Schnelltest, wird in diesem Fall nicht akzeptiert.

3G Plus bedeutet, dass die Veranstaltung nur von Menschen besucht werden darf, die entweder genesen, geimpft oder mit einem PCR-Test negativ auf Corona getestet sind. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest zählen dann nicht mehr als ein ausreichender Nachweis.

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Weiterhin Ausnahme-Regelung für Schüler

Schüler und Schülerinnen sind bei der 3G Plus Regel jedoch die Ausnahme. Sie müssen keinen negativen PCR-Test vorlegen, da sie unter der Woche so regelmäßig getestet werden, dass dies als sicher genug gilt.

3G Plus soll Ausschluss ungeimpfter Personen vermeiden

Grundsätzlich wird vielerorts eine 2G-Regel bevorzugt und teilweise auch schon umgesetzt. Damit aber prinzipiell niemand ausgeschlossen wird, soll das 3G Plus Modell dafür sorgen, dass auch Ungeimpfte weiterhin an Veranstaltungen teilnehmen können – dann aber nur mit einem negativen PCR-Test.

Das Sicherste sei jedoch weiterhin die 2G-Option, denn getestete Personen seien nicht durch Antikörper geschützt und könnten sich jederzeit infizieren. Ungeimpfte seien derzeit deutlich stärker gefährdet, sich anzustecken, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liege gegenwärtig für Geimpfte bei 18, für Ungeimpfte dagegen bei 194 im Freistaat. Insgesamt wurde die Inzidenz am Montag beim Robert Koch-Institut für Bayern mit 90,1 angegeben, bundesweit lag sie bei 64,7.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regelungen?

Wer sich als Veranstalter nicht an die vorgegeben Regeln hält, der muss mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Für die jeweilige Einzelperson, die sich nicht an die Regeln gehalten hat, fällt eine Strafe von 250 Euro an. Der Veranstalter verpflichtet sich also zu strengen Einlasskontrollen und muss sorgfältig überprüfen, ob seine Gäste alle notwendigen Nachweise vorlegen können.

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Alkoholverbot bei Großveranstaltungen entfällt

Weiterhin hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen mit über 1.000 Personen das noch geltende Alkoholverbot entfallen soll. Bisher war Alkohol auf diesen Veranstaltungen coronabedingt noch verboten.

Tanzen in der Gastronomie wieder erlaubt

Auch im Gastronomie-Bereich soll es nun wieder erlaubt sein,das Tanzbein zu lauter Musik zu schwingen. In Schankwirtschaften darf dann außerdem nicht mehr nur am Tisch, sondern auch wieder am Tresen gegessen und getrunken werden.

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