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Wohnung untervermieten zur Wiesn

Stand 03.08.22 - 11:13 Uhr

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Viele Münchner verdienen am Oktoberfest mit - durch das Untervermieten der eigenen Wohnung. Aber ist das so einfach möglich? Wir erklären dir, was erlaubt ist und was nicht.

Wohnung untervermieten zur Wiesn

Was ist erlaubt, was illegal?

Der Countdown läuft: in wenigen Tagen beginnt die Wiesn. Für viele Münchner bedeutet das Oktoberfest eine weitere Einnahmequelle. Während der Wiesn-Zeit stellen viele ihre Wohnungen an Touristen zur Verfügung! Aber darf man seine Wohnung einfach so untervermieten?

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Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Sofern der Vertrag des Hauptmieters nichts anderes besagt, ist Untervermietung während der Wiesn grundsätzlich erlaubt. In jedem Fall muss bei einer Untervermietung (egal ob gesamte Wohnung oder einzelnes Zimmer) der Vermieter informiert werden, im besten Fall schriftlich. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung allerdings verweigern, wenn die Wohnung dadurch überbelegt oder der Hausfrieden gestört würde.

Wie lange darf ich meine Wohnung maximal untervermieten?

Grundsätzlich dürfen Mieter maximal acht Wochen im Kalenderjahr (auch gestückelt) untervermieten. Der Wohnraum wird in diesem Fall nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen, es liegt somit keine verbotene Zweckentfremdung vor. Ein einzelnes Zimmer darf ebenfalls zeitweise an Gäste vermietet werden, sofern die Wohnung aus mehreren Zimmern besteht.

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Was ist in München grundsätzlich verboten?

Es ist verboten, eine Wohnung oder ein Haus im Stadtgebiet München dauerhaft ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten. Das entzieht Wohnraum und gilt somit als Zweckentfremdung. Das Sozialreferat kontrolliert verdächtige Wohnungen regelmäßig und verhängt hohe Bußgelder.

Sollte ich mit meinem Untermieter einen Vertrag abschließen?

Ja! Hauptmieter haften gegenüber dem Vermieter für Schäden, die der Untermieter verursacht. Schließe daher unbedingt einen Vertrag mit deinem Untermieter ab und verlange zur Sicherheit eine Kaution!

Diese Angaben sollten im Untermietsvertrag stehen:

  • Namen von Hauptmieter und Untermieter
  • genaue Adresse der Wohnung (gegebenenfalls mit Stockwerk)
  • genaue Angaben, welche Räumlichkeiten mitgenutzt werden dürfen
  • auf wichtige Bestimmungen des Hauptmietvertrags verweisen
  • Höhe der Miete und der Nebenkosten
  • Angaben zur Kaution
  • Dauer, Beginn und Ablauf des Untermietverhältnisses
  • Regelung zur Rückgabe der Mietsache (also der Mietwohnung) und Vereinbarungen zu etwaigen Schadensfällen
  • Regelungen zum Kündigungsrecht
  • Unterschriften beider Parteien
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