Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden
Urteil: Das Diesel-Fahrverbot ist zulässig!
Stand 28.02.18 - 09:29 Uhr
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden! Gemeinden dürfen Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Hier alle Informationen im Überblick.
Stinker raus aus München?
München (95.5 Charivari / dpa). Am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist die wegweisende Entscheidung gefallen, dass Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, unter anderem auch in München. Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher. Von einem Diesel-Fahrverbot wären Millionen Autofahrer betroffen.
- Anzeige -Was bleibt nach dem Urteil festzuhalten:
▸ Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.
▸ Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
▸ Für wen die Diesel-Fahrverbote gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen.
▸ Die Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.
▸ Die Bundesregierung will Diesel-Fahrverbote in Städten auch nach dem Urteil noch abwenden und verweist unter anderem auf ein gestartetes Programm von einer Milliarde Euro zur Förderung kommunaler Maßnahmen.
So regiert die Autoindustrie
Während sich einzelne Autohersteller auch Stunden nach dem Urteil mit einer Stellungnahme zurückhielten, meldete sich deren Verband (Verband der Automobilindustrie) zu Wort. Besonders interessant in der Stellungnahme ist der Satz: "Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung." Damit kann eigentlich nur die "blaue Plakette" gemeint sein.
[MD_Portal_Script ScriptID="7074615" location="leftALone"]Fest steht aber: für die Dieseltechnologie ist der Tag ein "schwarzer Tag" – und damit für die deutsche Autoindustrie, die lange auf den Diesel gesetzt hat. Deren Image ist wegen des Abgasskandals ohnehin ramponiert, die Diesel-Neuzulassungen sind seit Monaten auf Talfahrt.
Ins Zentrum rücken dürfte nun die Frage: wie können Dieselautos technisch am wirksamsten nachgerüstet werden? Reichen Software-Updates aus, oder sind aufwendigere Umbauten direkt am Motor notwendig? Aber wer zahlt diese möglichen Hardware-Nachrüstungen am Ende, die pro Fahrzeug Schätzungen zufolge zwischen 1500 und 2000 Euro kosten – der Steuerzahler, die Hersteller oder beide?
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