Bei Verfolgungsjagd mit der Münchner Polizei
Tod eines 14-Jährigen: Mordprozess um Raserunfall beginnt
Stand 12.01.21 - 11:14 Uhr
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Ein Autofahrer flieht vor der Polizei, rast in eine Gruppe Jugendlicher, ein 14-Jähriger wird erfasst und stirbt. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden tödlichen Raserunfall in München beginnt der Prozess gegen den Fahrer. Es geht um Mord.

Am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht kam es in München zu dem schweren Unfall. Foto: Sven Hoppe/dpa
Verfolgungsjagd wegen Drogen?
München (dpa) – Etwas mehr als ein Jahr nach dem Tod eines 14 Jahre alten Jugendlichen bei einem schweren Raserunfall in München beginnt heute der Prozess gegen den Fahrer.
- Anzeige -Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der sich nach Behördenangaben in der Tatnacht eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte, Mord vor.
Während der Verlesung der Anklage bat die Verteidigung vor dem Landgericht München I um eine Unterbrechung. «Mir geht’s nicht gut. Ich krieg‘ schlecht Luft», sagte der 35 Jahre alte Angeklagte. Daraufhin wurde ein Sanitäter gerufen, um den Mann zu behandeln – und die Verhandlung für knapp eine halbe Stunde unterbrochen. Der Angeklagte bekam ein Beruhigungsmittel.
Verfolgungsjagd mit der Polizei in München
Der heute 35-jährige Deutsche aus Oberbayern war am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast.
Er ignorierte laut Polizei mehrere rote Ampeln und erfasste – nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde – zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade an einer Bushaltestelle die Straße überquerten.
Der 14-Jährige wurde 43 Meter weit durch die Luft geschleudert. Er starb. Die damals 16-Jährige wurde schwer verletzt.
- Anzeige -Es sollen Drogen im Spiel gewesen sein
Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Kokain genommen und Alkohol getrunken hatte. Danach soll er mit rund Tempo 120 im Gegenverkehr durch die Landeshauptstadt gefahren sein, weil er eigentlich im Zuge von Bewährungsauflagen keine Drogen nehmen durfte – die Polizei ihn aber entdeckt hatte.
Er habe in Kauf genommen, «eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten» zu können, teilte die Behörde zur Anklageerhebung im September des vergangenen Jahres mit – weil es ihm wichtiger gewesen sei, nicht wegen der Drogen ins Gefängnis zu müssen.
Obwohl der Airbag bei dem tödlichen Unfall auslöste, fuhr der Mann den Angaben nach zunächst weiter. Dann setzte er seine Flucht zu Fuß fort, bis Polizisten ihn festnehmen konnten. Dabei habe sich der Mann heftig gewehrt. Er saß zunächst in Untersuchungshaft und muss seit Anfang Mai seine widerrufene Bewährungsstrafe absitzen.
- Anzeige -Auch ein Video von der Kollision liegt dem Gericht vor
Die Staatsanwaltschaft kommt auf 21 Bände Ermittlungsakten. Die Anklageschrift sei 164 Seiten dick. Sie wirft dem 35-Jährigen auch Gefährdung des Straßenverkehrs, Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Die Behörde hatte im September 2020 insgesamt 48 Zeugen sowie 15 Experten benannt.
Zudem hatte eine sogenannte Dashcam in der Frontscheibe eines Zeugen den Fahrverlauf des Rasers ab etwa 26 Sekunden vor der Kollision mit dem Getöteten und der verletzten Jugendlichen aufgezeichnet. Auch lägen Videos der Innenraumüberwachungen zweier Linienbusse vor.
Wird der Fahrer wegen Mordes verurteilt?
Tödliche Unfälle, bei denen Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind, gibt es immer wieder. Verurteilungen wegen Mordes sind bislang aber selten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an.
So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen Taxi-Passagier totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren.
- Anzeige -Kritik an der Münchner Polizei nach dem Einsatz
Der Unfall sorgte für Aufsehen und große Trauer in München. Eine Woche danach hielten rund 400 Menschen eine Mahnwache nahe der Unfallstelle ab. Nach dem Unglück geriet zeitweise auch die Polizei in die Kritik. Den Beamten wurde vorgeworfen, den Autofahrer gehetzt und damit den Unfall provoziert zu haben. Die Münchner Polizei wies das zurück.
Urteil soll Ende Februar fallen
Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil für den Angeklagten könnte demnach am 26. Februar fallen.
Aus Sicht des Gerichtes kommt im Falle einer Verurteilung des vorbestraften Angeklagten sogar die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
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