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Raketen, Böller und Wunderkerzen

Tipps: Feuerwerkkauf für Silvester 2018

Stand 06.12.18 - 13:47 Uhr

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Silvester 2018 nähert sich mit großen Schritten. Wir verraten dir, ab wann du dich mit Silvesterböllern, Krachern und Raketen eindecken kannst und was du beim Kauf beachten solltest.

Tipps: Feuerwerkkauf für Silvester 2018

So wird die Knallerei ein Erfolg

Fans von Raketen, Böllern und Co. freuen sich schon wieder wie kleine Kinder auf Silvester. In wenigen Tagen ist es soweit, dann darf das alte Jahr mit einem Knall- und Lichtspektakel verabschiedet werden. 

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Wann kann ich Feuerwerk kaufen?

Da Silvester in diesem Jahr auf einen Montag fällt, startet der Verkauf am Freitag, 28. Dezember. Wer aus dem vollen Böller-Sortiment schöpfen möchte, sollte schnell sein. Erfahrungsgemäß sind Raketen und Böller in den Supermärkten schnell ausverkauft. Wer bis zum letzten Einkaufstag am 31. Dezember wartet, muss sich mit dem Begnügen, was die anderen übrig gelassen haben. 

Woran erkenne ich gutes Feuerwerk?

Beim Kauf von Böllern und Raketen sollte man genau hinschauen. Das gilt besonders dann, wenn du dein Feuerwerk im Internet oder auf Märkten in Polen oder Tschechien kaufst. Denn illegales Silvesterfeuerwerk ist lebensgefährlich und so mancher hat sich mit seinen Krachern schon direkt ins Krankenhaus befördert. 

Qualitätsprodukte erkennst du unter anderem an der aufgedruckten Gebrauchsanweisung auf der Verpackung oder direkt auf den Feuerwerkskörpern. In Deutschland erlaubte und sichere Feuerwerkskörper sind vom TÜV/von der BAM geprüft und haben ein  Sicherheitssiegel bzw. eine BAM-Nummer.

Achtung: Feuerwerkskörper der Kategorie I sind allgemein frei erhältlich, hingegen werden Feuerwerkskörper der Kategorie II nur an Personen über 18 Jahren verkauft. Unter die Kategorie I fallen harmlose Feuerwerksartikel wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk – Raketen und Böller fallen in die zweite Kategorie.

Wann darf ich mein Feuerwerk zünden?

Zu guter Letzt noch die Frage, wann da knallen auf der Straße erlaubt ist. Städte und Gemeinden gestatten die Böllerei am 31. Dezember und 1. Januar. Bei den Uhrzeiten gibt es keine einheitliche Linie, das wird individuell geregelt.

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Wir wünschen dir frohes Knallen und einen guten Rutsch ins NEUE JAHR!

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