Landgericht München I
Nach Tod einer 14-Jährigen – Münchner Raser wegen Mordes verurteilt
Stand 23.03.21 - 17:19 Uhr
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Ein Autofahrer flieht vor der Polizei, rast in eine Gruppe Jugendlicher, ein 14-Jähriger wird erfasst und stirbt. Jetzt ist vor Gericht das Urteil gegen den Fahrer gefallen.
© Foto: shutterstock
Lebenslange Haft nach tödlichem Raserunfall
München (dpa) – Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuches, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
- Anzeige -Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und «Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden». Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.
Auf der Flucht vor der Münchner Polizei
Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen.
Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste – nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde – zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.
- Anzeige -«Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken»
«Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte», hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses über seine Verteidigerin ausrichten lassen. «Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken» empfinde er. «Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt habe.»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und mehrere Mordversuche vor. «Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf», sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. «Durch dieses Vorgehen stellte er seine Interessen – nämlich eine erneute Inhaftierung unter allen Umständen zu vermeiden – in krasser Eigensucht über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer.»
- Anzeige -Verteidigerin erhebt Vorwürfe gegen die Polizei
Die Verteidigung hatte diesen Mordvorwurf schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. «Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre», sagte seine Anwältin zum Prozessauftakt. «Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?» Sie erhebt auch Vorwürfe gegen die Polizisten, die den Angeklagten verfolgten, nachdem er sich der Kontrolle entzogen hatte. Man müsse sich «mit der Frage auseinandersetzen, ob die Reaktion der Polizei okay war», sagt sie. «Macht es im Hinblick auf die Gefährdungslage vielleicht gar keinen Unterschied, ob ich der Flüchtende oder Verfolgende bin?»
Aus ihrer Sicht sollte lediglich eine Verurteilung ihres Mandanten wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge in Frage kommen. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. «Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord.»
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