Ist das die Zukunft?
Krankschreibung per Whatsapp: So geht’s!
Stand 08.01.19 - 11:50 Uhr
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Wer mit einer Erkältung flach liegt und nicht zur Arbeit kann, muss sich zum Arzt schleppen und krankschreiben lassen. In vielen Unternehmen gilt das bereits ab dem ersten Fehltag. Ein Start-up aus Hamburg will Abhilfe schaffen.
Start-up bietet Attest per Whatsapp an
Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit kennt jeder dieses Problem: du liegst krank im Bett und fühlst dich hundeelend. Dann du musst dich zum Arzt für eine Krankschreibung schleppen – das ist oft sehr mühsam. Seit wenigen Wochen bietet ein Hamburger Start-up bei einer Erkältung ein Attest per Whatsapp an. Aber ist das überhaupt legal und anerkannt?
- Anzeige -Chatten soll Patienten und Ärzte entlasten
Der Hamburger Jurist Can Ansay hat das Start-up gegründet. Er sagt, dass es in Deutschland jedes Jahr über vier Millionen Krankschreibungen wegen Erkältung gebe. Ärzte würden so unnötig Zeit damit verschwenden, in ihren Praxen die Krankschreibungen auszufüllen und zu unterschreiben. Das soll durch den Online-Service vermieden werden.
Möglich ist diese Art der Krankschreibung, weil im vergangenen Jahr das sogenannte Fernbehandlungsverbot gelockert wurde und Telemedizin in fast allen Bundesländern im Einzelfall erlaubt ist.
So funktioniert das Portal
Der Service kann von jedem Arbeitnehmer, egal ob gesetzlich oder privat versichert, genutzt werden. Wer sich krankschreiben lassen will, muss online mehrere Fragen beantworten und seine Symptome beschreiben. Diese Angaben werden zusammen mit einem Foto der Versichertenkarte per Whatsapp an einen Arzt übermittelt. Der Arzt stellt dann eine Diagnose aus.
Wenn der Arzt dann eine Erkältung diagnostiziert, sendet er dem Patienten den „gelben Schein“ per WhatsApp und per Post. Wenn der Arzt den Patienten aufgrund der angegebenen Symptome einer Risikogruppe zuordnet, wird keine Krankschreibung ausgestellt. In diesem Fall muss der Patient doch in eine Praxis.
Die Kosten für eine Krankschreibung per Whatsapp betragen neun Euro. Damit die Missbrauchgefahr durch Blaumacher gesenkt wird, darf der Online-Service darf nur zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Kritik von Ärzten und Arbeitgebern
Bei Ärztevertretern stößt der neue Online-Service auf Kritik und einige Ärztekammern raten von der Nutzung des Online-Angebots ab. Das Verfahren ist unter anderem aus datenschutzrechtlicher Sicht umstritten und die rechtliche Grundlage des Angebots ist laut den Ärztekammern noch nicht geklärt.
Es könnte sein, dass der Arbeitgeber die Krankschreibung nicht anerkennt. Vieler Arbeitgeber befürchten, dass durch das neue Online-Angebot die Zahl der Blaumacher deutlich zunimmt.
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