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Der Stadtrat hat entschieden

Entscheidung;: Der Christkindlmarkt auf dem Marienplatz findet statt

Stand 13.10.20 - 12:47 Uhr

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Können wir uns 2020 trotz Corona auf einen Christkindlmarkt in München freuen? Der Stadtrat hat heute entschieden - ja!  Und sogar auf einen extra langen bis Januar.

Entscheidung;: Der Christkindlmarkt auf dem Marienplatz findet statt

Verlängert bis 10. Januar 2021

Der Stadtrat hat beschlossen: Der Christkindlmarkt auf dem Münchner Marienplatz findet auch in diesem Jahr statt. Heute wurde das Konzept beschlossen, bei dem es eine größere Veranstaltungsfläche geben wird. So soll für mehr Abstand gesorgt werden.

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Start für den der Christkindlmarkt auf dem Münchner Marienplatz ist am 23. November.  Der Christkindlmarkt dauert diesmal drei Wochen länger und geht bis zum 10. Januar 2021.

Was ist mit den anderen Münchner Christkindlmärkten?

Die weiteren Münchner Christkindlmärkte und ähnliche Veranstaltungen, wie Feuerzangenbowle oder Eiszauber haben beim KVR bisher noch keine Konzepte eingereicht.

Man wollte die Entscheidung im Stadtrat zum Christkindlmarkt auf dem Marienplatz abwarten. Diese hat laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) „Signalwirkung“. Die Veranstalter können jetzt planen und mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitskonzepten bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung beantragen.

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Christkindlmarkt über die gesamte Fußgängerzone verteilt

Stattfinden soll er auf einer größeren Fläche, die vom Marienplatz über die Neuhauser Straße bis zum Karlstor und in die Sendlinger Straße geht.

So sollen sowohl zwischen den Ständen als auch auf den Wegen Abstände von mindestens fünf bis zehn Metern einzuhalten sein. Um dies zu gewährleisten, muss die Anzahl der sechs Meter breiten Buden am Marienplatz reduziert werden, stattdessen soll es mehr vier Meter breite Stände geben.

Ein Ordnungsdienst soll außerdem dafür sorgen, dass Abstände eingehalten werden und der Mund-Nasen-Schutz getragen wird. 

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Gibt es Glühwein auf dem Münchner Christkindlmarkt ?

Es wird abgegrenzte Gastronomiebereiche mit Stehtischen geben, die so genannten „Gastroinseln“, in denen die Gäste registriert werden. Ausschließlich dort dürfen alkoholische Getränke konsumiert werden.

Die Mitnahme von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken außerhalbdieser Bereiche ist untersagt. Der Verkauf von Speisen und nicht alkoholischen Getränken ist weiterhin zur Mitnahme möglich. Beim Einkauf an den Buden herrscht Maskenpflicht.

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Wichtigste Voraussetzung: die Infektionszahlen steigen nicht noch weiter an

"Ob und in welcher Form in München Weihnachtsmärkte durchgeführt werden können, ist abhängig von der Pandemiesituation und den Vorgaben des Freistaats zum Infektionsschutz sowie eventuell erforderlichen ergänzenden kommunalen Regelungen, die im fraglichen Zeitraum gelten werden. Das Infektionsgeschehen ist dynamisch und vielen Unwägbarkeiten unterworfen, Maßgabe der städtischen Regelungen ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens, die an der 7-Tage-Inzidenz für München abzulesen ist. Zentral ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der mit anderen Interessen abzuwägen ist." so Johannes Mayer, Sprecher des Kreisverwaltungsreferat (KVR).

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