Unterricht in München
Das gilt nach den Herbstferien an den Münchner Schulen
Stand 09.11.20 - 11:50 Uhr
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Ab heute, Montag 9. November, ändert sich in den Schulen in München etwas grundlegendes in Sachen Maskenpflicht. Hier erfährst du, welche Regeln ab jetzt im Unterricht gelten.

Foto: Shutterstock
Ausnahme-Genehmigung für München wurde nicht verlängert
Alle Schüler in München müssen nun doch auch Maske im Unterricht tragen. Grund seien die hohen und weiter steigenden Corona-Infektionszahlen, hieß es vom Gesundheitsministerium.
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Maskenpflicht im Unterricht
Für alle Schüler gilt nach den Herbstferien Maskenflicht am Platz. Auch an Grundschulen müssen Lehrer sowie alle Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts eine Maske tragen. Das gilt unabhängig von der Zahl der Corona-Neuinfektionen. Die Ausnahmeregelung, die für Münchner Grundschulen galt, wurde am Sonntag von der Regierung von Oberbayern und vom bayerische Gesundheitsministerium gekippt.
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Auch an den Schulen gelten die üblichen Hygieneregeln
Im Schulalltag gelten, wie sonst auch, die generellen Hygieneregeln: regelmäßiges Händewaschen und Abstandhalten wo immer möglich. Sofern die Rahmenbedingungen es zulassen, sollen Schülergruppen unter sich bleiben und sich nicht mit anderen Schulklassen vermischen.
Die Schüler dürfen, zu ihrem Schutz, die Corona-Warn-App benutzen. Dafür dürfen Schüler ihr Smartphone auf dem Schulgelände und während des Unterrichts eingeschaltet lassen.
Außerdem soll mit regelmäßigem Lüften die Ansteckungsgefahr verringert werden. Das bayerische Kultusministerium empfiehlt, die Klassenzimmer alle 45 Minuten für mindestens fünf Minuten zu lüften. Wird im Unterricht gesungen, soll der Unterrichtsraum alle 20 Minuten für zehn Minuten gelüftet werden.
- Anzeige -Quarantäne-Regeln für Schüler
Wird ein Schüler positiv auf das Corona-Virus getestet, muss die gesamte Klasse sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Auch ein positiv getesteter Lehrer darf nicht mehr unterrichten und muss sich in Quarantäne begeben. Ob weitere Lehrer oder Schüler getestet werden, entscheidet dann das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall.
Tritt ein Corona-Fall in einer Abschlussklasse auf, dann muss die gesamte Klasse oder der gesamte Abschlussjahrgang getestet werden. Für eine anstehende Abschlussprüfung dürfen Schüler die Quarantäne unter besonderen Hygienemaßnahmen unterbrechen.
- Anzeige -Wird es wieder Homeschooling geben?
Anders als bei der ersten Corona-Welle, soll es auch in Corona-Hotspots keine automatische Umstellung von Präsenzunterricht auf Homeschooling geben. Bloß einzelne Schulen sollen, wenn sie von Corona betroffen sind, auf Distanzunterricht wechseln.
Mit dem neuen Beschluss tritt der bisherige Drei-Stufen Plan der Staatsregierung für Bayerns Schulen praktisch außer Kraft. Laut diesem sollen Klassen ab einem Inzidenzwert von 50 geteilt werden. Allerdings wurde diese Regeln praktisch kaum umgesetzt.
Mit der neuen Regelung sollen die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden, ob Schulen geöffnet bleiben oder nicht
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