Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts
Aus für das Volksbegehren Mietenstopp
Stand 16.07.20 - 11:12 Uhr
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Die Mieten in München werden wohl erstmal weiter steigen. Denn: die Gesetzesinitiative, die für sechs Jahre Mieterhöhungen in teuren Gegenden verbieten wollte, ist laut Verfassungsgericht unzulässig. Was das für das Volksbegehren Mietenstopp bedeutet, hier im Detail.

Foto: Volksbegehren Mietenstopp
Die Forderung lautete: 6 Jahre keine Mieterhöhungen
Insgesamt 51.983 Unterschriften hatten die Initiatoren des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" im Jahr 2019 gesammelt, um eine Gesetzesänderung anzustoßen. Denn: die Mieten in Großstädten wie München steigen stetig, selbst für viele "Normalverdiener" sind die Mieten bereits nicht mehr zu stemmen. Nun aber hat das Bayerische Verfassungsgericht das Aus des Volksbegehrens verkündet.
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Die Forderungen des Volksbegehrens im Überblick
Mit dem Volksbegehren hätte ein Gesetz erwirkt werden sollen, das festlegt, dass die Mieten in München und weiteren 161 Städten und Gemeinden in Bayern für sechs Jahre eingefroren werden sollen – und zwar bei laufenden Mietverträgen! Ausgenommen sein sollten lediglich Mieten in Neubauten. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.
Durch Gerichtsurteil ist das Volksbegehren vom Tisch
Um eine Gesetzesänderung zu erreichen, müssen in einem ersten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden (= Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens). Dies ist 2019 erfolgreich geschehen. Als die Unterschriften im März eingereicht worden waren, prüfte das Innenministerium den Gesetzentwurf, lehnte ihn jedoch als nicht gesetzeskonform ab. Denn Mietrecht sei Sache des Bundes und nicht der Länder.
- Anzeige -Die Organisatoren des Volksbegehrens zogen daraufhin vor das Bayerische Verfassungsgericht und wollen mit ihrer Klage durchsetzen, dass das Volksbegehren doch noch stattfinden kann. Die Initiatore hatten entgegengehalten, dass zum Beispiel bei der Mietpreisbremse der Bund Kompetenzen an die Länder abgegeben habe. Das zeige, dass die Rechtslage nicht abschließend und eindeutig geregelt sei.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" nun aber endgültig für unzulässig erklärt. In einem am Donnerstag (16.07.2020) verkündeten Urteil schlossen sich die Richter der Rechtsauffassung des bayerischen Innenministeriums an: das Land Bayern habe in diesem Bereich keine Befugnis, Gesetze zu erlassen. Vertragsrecht, auch das der Mietverträge, sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und das sei Bundesrecht. Das Volksbegehren ist somit zum Bedauern der Initiatoren vom Tisch.
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