Steigende Energiekosten
Hohe Energiekosten: Diese Unterstützung erhältst du von Stadt und Bund
Stand 18.08.23 - 13:14 Uhr
Im Moment wird alles teurer. Wir haben Unterstützungsmöglichkeiten für die hohen Energiekosten. Hier erfährst du, an die du dich wenden kannst.
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Diese Unterstützungsmöglichkeiten hast du bei den steigenden Energiekosten
Personen, die gerade finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der hohen Energiekosten haben, sollten sich an ihr zuständiges Bürgerhaus wenden, um herauszufinden, welche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- Anzeige -Folgende Möglichkeiten hast du in dem Fall:
Kindergeld
Jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, erhält seit 1. Januar 2023, 250 Euro Kindergeld pro Monat.
Energiepauschale
Die Energiepauschale erhalten alle, die die Fahrtkosten mit ihrem Erwerbseinkommen bezahlen und aufgrund der Energiepreise hohe Kosten haben. Die Energiepauschale, die 300 Euro beträgt, haben Arbeitnehmende schon vergangenes Jahr erhalten. Seit dem 15. März 2023 können Studierende die Energiepauschale von 200 Euro über ein Online-Portal beantragen.
Bundesheizkostenzuschuss
Personen, die Wohngeld beziehen, erhalten einmalig einen Bundesheizkostenzuschuss von 270 Euro. Befinden sich zwei Personen in einem Haushalt, erhält man 350 Euro. Jedes weitere Familienmitglied erhält zusätzlich 70 Euro.
Azubis und Studenten, die Bafög beziehen, erhalten 230 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch und muss nicht extra beantragt werden.
- Anzeige -Gesetzliche Transferleistung
Haushalte, die keine andauernde Unterstützung erhalten und ein geringes Einkommen haben, können einen Antrag im Sozialbürgerhaus stellen, ob eventuell ein Teil der Neben- und Heizkosten übernommen wird.
Städtischer Stromkostenzuschuss
Der städtische Stromkostenzuschuss kann seit dem 1. Juli in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden. Bei einem Ein- und Zweipersonenhaushalt beträgt er bis zu 50 Euro. Bei einem Haushalt mit drei Personen kann der Zuschuss bis zu 100 Euro betragen.
Berechtigt dazu sind Personen, die Wohngeld, auch im Zusammenhang mit Kindergeld, erhalten oder ein Einkommen unter der Armutsrisikogrenze erhalten. Anspruch haben auch Personen, die nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG.
Menschen, die Jugendhilfe nach dem SGBVII beziehen und in einer eigenen Wohnung leben, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ablegen und ein Bundesfreiwilligendienst machen, können ebenfalls einen Antrag stellen. Die Anträge können in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden.
- Anzeige -Härtefallfonds
Haushalte, die ein geringes Einkommen haben und die Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie besteht, können an das zuständige Sozialbürgerhaus wenden. Sollte es sich nach der Prüfung um einen Härtefall handeln, wird eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken München geschlossen.
Wärmefonds
Wärmefonds erhalten Menschen, die aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen. Der Wärmefond soll bei der Bewältigung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser unterstützen.
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