Grundsatzurteil gefällt
Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Das könnte sich für Zehntausende Arbeitnehmer jetzt ändern
Stand 14.09.22 - 12:06 Uhr
0
In die Diskussion um eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung platzt das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil. Es kann nach Einschätzung von Fachleuten weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitswelt Zehntausender haben.
Das Thema Arbeitszeiterfassung wird derzeit in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung viel diskutiert.
Die Stechuhr kann in Deutschland zurückkehren
Einen Paukenschlag nennt der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zur generellen Pflicht, Arbeitszeit zu erfassen.
- Anzeige -Die Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter von Dienstag in Erfurt könnte eine Art digitale Stechuhr in Unternehmen, Büros und Verwaltungen zurückbringen. In den vergangenen Jahren gab es eher den Trend zu Vertrauensarbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten und Homeoffice mit wenig Kontrolle und Papierkram. Verhandelt wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen.
Grundsatzurteil gefällt
Während die Ampel-Regierung, Wirtschaftsvertreter und Arbeitsrechtler noch über eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes diskutieren, ist jetzt höchstrichterlich entschieden: Es besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1ABR 22/21). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Anzeige -Die Argumentation der Richter
«Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung», sagte Gallner in der Verhandlung. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zog aber nicht das Arbeitszeit-, sondern das Arbeitsschutzgesetz heran. Nach Paragraf 3 sind Arbeitgeber danach schon heute verpflichtet, «ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann». Gallner sagte in der Verhandlung: «Zeiterfassung ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.»
Was die Entscheidung brisant macht
Mit seinem Grundsatzurteil prescht das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Die Bundesregierung arbeitet daran, Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Stechuhr-Urteil von 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Danach sind die EU-Länder zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Die soll nach der Intension des EuGH helfen, ausufernde Arbeitszeiten einzudämmen und Ruhezeiten einzuhalten. Die Kehrseite von Vertrauensarbeit seien teils unbezahlte Überstunden, argumentieren Gewerkschafter.
- Anzeige -Was das Urteil bewirken kann
Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung häufig praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird, weil damit mehr Kontrolle besteht. «Die Frage ist, ob Regelungen zu Vertrauensarbeitszeit so wie bisher noch möglich sind», so Arbeitsrechtler Thüsing. Andere Fachleute sind da optimistischer. Gerichtspräsidentin Gallner sagte dazu, nach dem EuGH-Urteil habe Deutschland Gestaltungsspielraum «über das Wie, nicht das Ob der Arbeitszeiterfassung». Unternehmen müssten nun Lösungen zur «umfassenden Arbeitszeiterfassung einrichten», glaubt der Fachanwalt Michael Kalbfus von der Kanzlei Noerr in München.
Gesetzesänderung geplant
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es: «Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.»
Der Fall, der verhandelt wurde
Eigentlich ging es bei dem Fall, der verhandelt wurde, nur um die Frage, ob Betriebsräte auf die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems pochen können – also ein Initiativrecht haben. Der Betriebsrat scheiterte mit seiner Forderung, bei der es ihm um die bessere Überstundendokumention ging. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt, begründete das Bundesarbeitsgericht seine Ablehnung. Dass der Rechtsstreit zu einem Grundsatzurteil führte, überraschte sichtlich die Anwälte des Betriebsrats und des Arbeitgebers, der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen betreibt.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
In Notfällen zählt oft jede Sekunde - deshalb können Anrufe auf der 112 schon länger automatisch geortet werden. Für die 110 hat das etwas gedauert.
Im Golf von Mexiko sammelt ein Forschungsteam Korallenproben und fischt Müll heraus. Ein blinder Passagier taucht dabei auf. Das Tier wird zum Online-Phänomen.
Das Weltall fasziniert Tech-Milliardär Elon Musk. Das Deutsche Museum in München zeigte ihn gar als Raumfahrt-Visionär, samt Foto. Doch dieses Bild ist nun nicht mehr da.
Wie stehen die Parteien Deutschlands zu wichtigen Themen? Eine Auskunft hierfür bietet der Wahl-O-Mat. Alle Infos hier.
CDU und CSU bilden seit 1949 eine Fraktion im Deutschen Bundestag. In Bayern können aber nur Vertreterinnen und Vertreter der CSU gewählt werden. Wieso das so ist, erklären wir euch hier.
In München sind wegen eines Stromausfalls die Ampelanlagen teilweise nicht in Betrieb - die Polizei bittet um besondere Vorsicht bei Autofahrern.
Die Brauerei Münchner Kindl erwacht wieder neu zum Leben, mit einem neuen Münchner Bier. Alle aktuellen Infos hier.
Donald Trump wurde am Montag offiziell 47. Präsident der USA - sein Kollege Elon Musk sorgte dabei mit einer Hitlergruß-ähnlichen Geste für Aufsehen.
Wissenschaftler und Ingenieure haben ein Riesenteleskop gebaut, das einen Blick auf die Geburt der ersten Galaxien bieten soll. Alle Infos hier.
Wie teuer wird Donald Trumps erneuter Einzug ins Weiße Haus für Deutschland? Das lässt sich noch nicht beziffern. Als sicher gilt aber, dass der neue US-Präsident den Wahlkampf aufmischen wird.
DESK
Ein Mitarbeiter der CSU gibt zu, "Die Partei" Wahlplakate vor der Zentrale der Christsozialen in München entfernt zu haben. Alle Infos hier.
Julian Nagelsmann bleibt noch länger Trainer der deutschen Nationalmannschaft - er hat seinen Vertrag beim DFB verlängert.
Ein Förderverein in Bayern will den bayerischen Dialekt - mit Unterstützung von Wirtschaftsminister Aiwanger - besser schützen. Alle wichtigen Infos hier.
Google Arts & Culture hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen eine digitale Ausstellung über das Erbe und die Vielfalt der bayerischen Handwerkskunst erstellt. Alle Infos hier.
Seit 2013 trägt das Gymnasium in Pullach den Namen Otfried Preußlers. Ein Jahr lang versucht die Schule, den Namen wieder loszuwerden. Nun hat das Kultusministerium entschieden.
Manche Produkte geben auf ihrer Beschreibung vor, etwas zu beinhalten, was aber manchmal gar nicht stimmt. Verbraucher haben den Orangensaft von Granini zur Mogelpackung des Jahres gewählt. Alle Infos hier.
Bei einer Gewalttat in Aschaffenburg wurden laut Polizei zwei Menschen getötet. Zwei Verdächtige wurden festgenommen.