Neue Regelungen im April
Mindestlohn, Umzugspauschale, Paketstationen: Das ändert sich im April 2022
Stand 21.03.22 - 14:30 Uhr
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Auch im April treten wieder einige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Neuerungen zu Paket-Stationen, Mindestlohn und Infektionsschutz findest du hier.
©Foto: shutterstock
Neuerungen im kommenden Monat
Nach der Umstellung auf die Sommerzeit am 27. März treten im April weitere Änderungen in Kraft. Alle Neuerungen für Verbraucher findest du hier.
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Corona Schutzmaßnahmen entfallen im April
Am 20. März fielen bereits einige der bisher gültigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weg. Nun besteht die vorgesehene Übergangsfrist bis zum 2. April in Bayern.
Ab dann müssen Masken nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr getragen werden. Demnach entfällt sie in Schulen, dem Einzelhandel und auch in öffentlichen Innenräumen.
Die Bundesländer können allerdings für Hotspots eigene, schärfere Vorschriften für Maskenpflicht und andere Maßnahmen beschließen.
- Anzeige -Mindestlohn in der Zeitarbeit erhöht sich
Seit 01. Januar 2022 gilt bereits ein Mindestlohn von 9,82 Euro. Im Juli 2022 soll der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro steigen. Die Ampelkoalition plant den Mindestlohn mittelfristig auf 12 Euro anzuheben, so ist es im Koalitionsvertrag festgelegt.
Ausnahmen sollen Minderjährige, Pflichtpraktikanten und einige andere Personengruppen erhalten prinzipiell keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Zeitarbeitende verdienen bereits jetzt mindestens 10,45 Euro pro Stunde. Für sie kommt außerdem die planmäßige Erhöhung des Mindestlohns auf 10,88 Euro schon am 1. April.
- Anzeige -Umzugspauschale erneut erhöht
Menschen, die berufsbedingt umziehen müssen, kommt die Erhöhung der Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung zugute. Bis zum 1. April 2022 lag diese für Singles bei 870 Euro und steigt auf 886 Euro.
Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bekommen dann vom Finanzamt einen Zuschlag von je 590 Euro. Bisher lag dieser Betrag bei 580 Euro. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschale gilt der Tag vor dem eigentlichen Umzug.
Für Kinder, die nach einem solchen Umzug Nachhilfe in Anspruch nehmen, können die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag von 1881 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vor dem 1. April 2022 lag dieser Betrag bei 1160 Euro.
- Anzeige -DHL-Packstationen nur noch mit App nutzbar
Um Pakete von einer DHL-Packstation abzuholen, ist ab April die App "Post & DHL" nötig. Bisher war das optional und man konnte auch mit der Kundenkarte bedienen.
Nun müssen Kundinnen und Kunden die App auf ihre iOS- oder Android-Smartphones laden. Nur mit dem dort hinterlegten scanbaren Zugangscode kann das Fach der Packstation geöffnet werden.
- Anzeige -Änderungen am Statusfeststellungsverfahren bei Selbstständigen
Für Selbstständige bringt der April Änderungen bei der Statusfeststellung durch die Rentenversicherung. Das Statusfeststellungsverfahren dient dazu, Unklarheiten des Sozialversicherungsstatus auszuräumen.
Ziel des Verfahrens ist festzustellen, ob ein Arbeitnehmer ein abhängiger, festangestellter Beschäftigter oder selbstständig tätig und damit verbunden sozialversicherungspflichtig ist.
Ab April 2022 wird das Verfahren geändert: Es geht nur noch darum, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt oder nicht. Es wird bei Selbstständigen über den Erwerbsstatus entschieden und nicht, wie bisher, über die Versicherungspflicht nach Art der Beschäftigung.
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