Langsames Internet
Lahmes Netz: Verbraucher bekommen mehr Rechte auf Zahlungsminderung
Stand 09.09.21 - 15:29 Uhr
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Wer kennt es nicht, wenn das Internet mal wieder nicht funktioniert, weil die Verbindung, anders als im Vertrag versprochenen, einfach zu langsam ist. Dafür sollen Verbraucher bei Streitigkeiten mit ihrem Anbieter in Zukunft mehr Rechtssicherheit bekommen. Wie das funktionieren soll erfährst du hier.

Foto: Fabian Sommer/dpa
Wenn das Internet zu langsam ist: So kannst du deine Zahlungen mindern
Bonn (dpa) – Wer daheim viel schlechteres Internet hat als vom Anbieter versprochen, kann ab Dezember Zahlungen an diesen reduzieren. Dafür wird es einen Kriterienkatalog für Zahlungsminderungen geben.
- Anzeige -Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch ihren Entwurf für die konkrete Ausgestaltung der Verbraucherrechte veröffentlicht. In dem Kriterienkatalog geht es darum, wie groß die Defizite sein müssen, bevor die Kunden das Minderungsrecht in Anspruch nehmen dürfen. Die Kriterien gelten für den Down- und Upload bei Festnetz-Breitbandanschlüssen.
Recht auf Zahlungsminderung
Nach dem Entwurf müssen die Nutzer an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen der Internet-Geschwindigkeit vornehmen. Wenn dabei nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, soll ein Minderungsrecht bestehen.
Dies soll auch der Fall sein, wenn nicht bei 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird. Ein Minderungsrecht sollen die Kunden zudem erhalten, wenn die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
- Anzeige -Mehr Rechte für Verbraucher
«Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter», sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Alle Interessierten können jetzt bis zum 5. Oktober zu dem Entwurf Stellung nehmen.
Zwar konnte man schon vorher die Zahlung an den Internetanbieter reduzieren, wenn die Leistung mies war. Allerdings war es für Verbraucher schwierig, dieses Recht durchzusetzen. Das soll sich ändern: Wer künftig Messungen mit der Desktop-App «breitbandmessung.de» von der Bundesnetzagentur vornimmt, der kann mit diesen Werten die Reduzierung der monatlichen Zahlungen rechtfertigen.
Wie viel man weniger zahlen kann, steht bereits fest: Bei einer «erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit» kann so viel gemindert werden, wie der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung beträgt.
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