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Verkürzte Kündigungsfristen

Kündigung vergessen? Diese Verträge dürfen sich nicht mehr um ein Jahr verlängern

Stand 11.03.22 - 15:22 Uhr

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Du hast einen günstigen Pay-TV Vertrag abgeschlossen. Doch der kostet im zweiten Jahr plötzlich mehr als doppelt so viel pro Monat - und hat sich automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Das ist ab sofort nicht mehr erlaubt. 

Kündigung vergessen? Diese Verträge dürfen sich nicht mehr um ein Jahr verlängern
©Foto: shutterstock

Faire Verbraucherverträge: Automatische Vertragsverlängerungen sind nun verboten

Ein neues Gesetz erleichtert seit dem 01. März 2022 die Kündigung von Verträgen. Ein sogenannter Verbrauchervertrag darf sich nach dem neuen Gesetz im Anschluss an die Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern.

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Der Verbraucher hat ab sofort das Recht, nach der Mindestlaufzeit immer mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Wenn du also eine Kündigungsfrist versäumt hast, kannst du nun also innerhalb von einem Monat den bestehenden Vertrag kündigen.

Achtung: Die Regelung gilt für Verbraucherverträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. 

Allerdings: Für Handy- und DSL-Verträge gilt dieses Gesetz schon seit vergangenem Dezember (2021) – und das auch für bereits bestehende Verträge.


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Verträge, die sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen, sind unter anderem:

  • Strom- und Gasverträge
  • Streaming-Dienste und Pay-TV
  • Abos von Zeitungen und Zeitschriften
  • Fitnessstudios
  • Online-Portale
  • Lieferung von Obst- und Gemüsekisten

Ausgenommen sind nur wenige Verträge wie z.B. bestimmte Versicherungsverträge, etwa eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die KfZ-Haftpflicht.

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Kündigungs-Button im Internet

Zusätzlich werden mit der Einführung des Kündigungs-Buttons im Internet die Kündigungsmöglichkeiten für Verbraucher erweitert und erleichtert. Im Internet kannst du eine Kündigungserklärung künftig ähnlich leicht abgeben wie die Erklärung zum Vertragsabschluss.

Der Kündigungs-Button ist von den Unternehmen bis spätestens zum 1. Juli 2022 einzuführen. Die Regelungen gelten auch für Verträge, die vor diesem Datum entstanden sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind z.B. Webseiten, die Finanzdienstleistungen anbieten.

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