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Weihnachten in Corona-Zeiten

Geschenke umtauschen trotz Lockdown? Das musst du beachten

Stand 16.12.20 - 13:41 Uhr

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Vor Weihnachten werden Geschenke eingekauft und kurz nach Weihnachten wieder umgetauscht. So geht es jedes Jahr. Doch was, wenn die Geschäfte dieses Jahr wegen Lockdown geschlossen sind?

Geschenke umtauschen trotz Lockdown? Das musst du beachten

© Foto: Shutterstock

Geschäfte im Corona-Lockdown geschlossen

Ob Socken, Kochtopf oder Gartenzwerg – nicht immer sorgt das Geschenk unter dem Weihnachtsbaum beim Beschenkten für leuchtende Augen. Entweder es gefällt nicht, die Ware passt nicht oder ist defekt – einfach in den Laden gehen und das Geschenk zurückgeben ist während des Lockdowns leider nicht möglich. 

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Denn seit dem 16. Dezember sind neben Schulen und Kitas, auch viele Geschäfte voraussichtlich bis zum 10. Januar zu. Aber was bedeutet das für die gekauften und nicht gewollten Weihnachtsgeschenke?

Wie kann ich meine Geschenke im Laden umtauschen?

Ein Umtausch im stationären Handel ist erst wieder möglich, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen. Und auch dann sind Händler nicht gesetzlich dazu verpflichtet die Ware zurück zu nehmen, wenn sie nicht defekt ist. Oft lassen sich Händler aber auf einen Umtausch ein, um seine Kunden zufriedenzustellen. Schließlich wollten sie Kunden zu Stammkunden machen.

Viele Läden haben bereits ihre Umtauschfristen verlängert und bieten z.B. ein 100-tägiges Rückgaberecht an. Somit können Geschenke auch nach dem 10.Januar zurückgegeben werden, falls der Lockdown verlängert würde.

Die jeweiligen Umtausch-Modalitäten hängen allerdings vom Laden ab. es gilt also, sich nach dem Lockdown direkt vor Ort zu erkundigen.

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Was gilt, wenn die im Laden gekaufte Ware defekt ist?

Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. Aber auch das geht nur, wenn der Laden offen ist. Kunden müssen sich also auch bei Reklamationen in diesem Jahr gedulden. Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre – oft auch Mängelhaftung genannt.

Wie ist es bei Geschenken, die online bestellt wurden?

Hier gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kannst du Sachen zurückschicken, die du beim Online-Händler bestellt hast. Aber Vorsicht: Jeder Tag zählt, Wochenende oder Feiertage verlängern die 14-Tage-Frist nicht!

Was kann ich auf keinen Fall umtauschen?

Vom Umtausch ausgeschlossen sind aus hygienischen Gründen ist auch eine Rückgabe von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten. Außerdem kannst du speziell angefertigte Waren, etwa ein BVB-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite oder ein Fotobuch, nicht umtauschen. Bei DVDs oder CDs darf das Siegel nicht durchbrochen sein.

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Kann ich beim Umtausch Bargeld verlangen?

Nein, in welcher Form die Erstattung stattfindet, entscheidet der Einzelhändler. Normalerweise gibt es Ware gegen Ware. In einigen Geschäften bekommen die Kunden auch ihr Geld zurück, in anderen wird ihnen ein Gutschein ausgestellt. Auch hier gilt: schon beim Kauf fragen, was es im Fall eines Umtauschs gibt.

Online sieht das anders aus: hier bekommst du das zurück was du gegeben hast. Hast du mit einem Gutschein bezahlt, dann kriegst du einen Gutschein zurück, hast du Geld überwiesen, dann wird das Geld zurück überwiesen.

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Tauschen statt Umtauschen 

Wer seine Weihnachtsgeschenke nicht beim Händler umtauschen kann, muss sie trotzdem nicht behalten. Im Internet gibt es sogenannte Geschenk-Tauschbörsen in denen man das unliebsame Geschenk gegen ein gleichwertiges anderes Geschenk tauschen kann zum Beispiel auf Ebay Kleinanzeigen.

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