Bisher lag die Grenze bei 450 Euro
Dürfen Mini-Jobber bald 600 Euro verdienen?
Stand 13.10.20 - 15:22 Uhr
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Viele Arbeitnehmer haben einen Nebenjob, auch weil sie finanziell sonst nicht über die Runden kommen. Soll die Verdienstgrenze erhöht werden? Dazu gibt es in der großen Koalition unterschiedliche Meinungen.
© Foto: shutterstock
Koalition streitet um Anhebung der Lohngrenze bei Minijobs
Berlin (dpa) – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs ab. Das machte ein Sprecher des Ministeriums am Montag klar. Er reagierte damit auf Vorschläge der Union, die Anhebung der Grenze für sozialversicherungsfreie Mini-Jobs von 450 Euro auf 600 Euro pro Monat zu erhöhen.
- Anzeige -Mit Blick auf eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe sagte der Sprecher Heils, der Vorschlag der Union zum Bürokratieabbau liege vor und werde nun eingängig geprüft. Die Forderung nach einer Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung sei nicht neu. Das Arbeitsministerium lehne eine solche Anhebung jedoch weiter ab.
Minijobber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Für das Ministerium stehe der soziale Schutz von Geringverdienenden im Vordergrund. In «den vergangenen Monaten mussten viele geringfügig Beschäftigte schmerzhaft erfahren, dass sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und bei Jobverlust kein Arbeitslosengeld erhalten.» Eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze halte das Ministerium daher weiterhin für den falschen Weg.
- Anzeige -Mindestlohn soll weiter steigen
Hintergrund der Unionsforderung ist ein steigender Mindestlohn. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,35 Euro pro Stunde und soll bis Mitte 2022 schrittweise auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Wegen der festen 450-Euro-Grenze bei Minijobs reduzieren sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf.
Minijobs sind nicht krisenfest und resultieren langfristig in Mini-Renten
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: «Die Minijobgrenze aufzuweichen, ist politischer Unfug, so einen Vorschlag muss die CDU schnellstens zurücknehmen. Zentrale Lehre aus den vergangenen Monaten ist: Minijobs sind nicht krisenfest und resultieren langfristig in Mini-Renten. Wir müssen endlich Anreize dafür schaffen, mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Jobs zu holen, statt den Rahmen für diese prekäre Beschäftigung auch noch auszuweiten.» Ein gemeinsames Handeln gegen Armut und Altersarmut sehe anders aus.
- Anzeige -Unterschiedliche Stimmen in der Politik
Linke-Fraktionsvize Susanne Ferschl sagte, Minijobs gehörten abgeschafft und nicht ausgeweitet. Sie seien nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse.
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, dagegen nannte eine Anhebung der Lohngrenze längst überfällig, denn seit 2013 sei die Grenze bei 450 Euro einzementiert. Es müsse eine Koppelung an den Mindestlohn geben, damit die Erhöhung des Mindestlohns nicht mit einer zwangsweisen Reduzierung von Arbeitszeit bei Minijobs einhergehe.
- Anzeige -Handwerkspräsident fordert eine Anhebung der Minijob-Gehaltsgrenze
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hatte vor wenigen Wochen eine Anhebung der Minijob-Gehaltsgrenze von 450 auf 600 Euro gefordert. «Die 450-Euro-Minijob-Grenze gibt es schon über Jahre, während der Mindestlohn immer weiter steigt», hatte Wollseifer gesagt.
Minijobber an der 450-Euro-Grenze profitierten nicht finanziell von all diesen Steigerungen, für sie verkürze sich nur mit jeder Anhebung die Arbeitszeit. Für die Arbeitgeber werde es dabei immer schwieriger, die wegfallenden Arbeitsstunden aufzufangen. Viele Minijobber wollten auf keinen Fall diese Grenze überschreiten. Das führe dazu, dass vielfach nicht mehr genügend Minijobber zu finden seien, etwa Verkäufer bei Bäckern und Metzgern.
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