Urlaub trotz Corona
Diese europäischen Länder ermöglichen jetzt wieder Urlaub
Stand 18.05.21 - 15:59 Uhr
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Die Pfingstferien stehen vor der Tür und erste europäische Ländern öffnen wieder für den Tourismus. Wo Reisen an Pfingsten möglich sein werden, erfährst du hier.

Foto: Shutterstock
Quarantäne und Testpflicht: Die Situation der EU-Länder auf einen Blick
Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen – viele EU-Staaten beginnen mit den ersten Lockerungen. Welche Länder jetzt wieder Urlaub ermöglichen und wie es dort mit Quarantäne- und Testpflicht aussieht, erfährst du in dieser Übersicht:
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In diesen Ländern kannst du an Pfingsten wieder Urlaub machen:
Dänemark
• Einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest muss man bei der Einreise vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen
• Ab 1. Mai dürfen geimpfte Touristen aus EU- und Schengen-Ländern mit passablen Infektionszahlen ohne Test und Quarantäne willkommen
• Ab dem 14. Mai sollen auch Urlauber aus den Grenzgebieten von der Quarantänepflicht entbunden werden
• Da das Land aus deutscher Sicht aber weiterhin als Risikogebiet gilt, sind eine Online-Anmeldung vor der Rückkehr und ein Corona-Test Pflicht notwendig – Ebenso eine Quarantäne
• Geschäfte haben seit längerem wieder geöffnet
• Die Gastronomie darf seit einer Woche wieder Gäste empfangen
• Im Inneren ist der Einlass per App nur mit gültigen Corona-Test, Impfung oder überstandener Infektion erlaubt.
Frankreich
• Einreise nur mit PCR-Test möglich, der nicht älter als 72 Stunden ist, plus eine Erklärung die beweist, dass man symptomfrei ist
• Frankreich ist aber weiterhin Hochinzidenzgebiet: Das bedeutet bei Rückkehr nach Deutschland muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden
• Unabhängig vom Ergebnis besteht bei der Einreise aus Risikogebieten eine Anmelde- und Quarantänepflicht, die sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes richtet.
• Außenbereiche von Gastronomie und bestimmte kulturelle Einrichtungen dürfen ab 19. Mai öffnen
• Die abendliche Ausgangssperre beginnt aktuell ab 19 Uhr, ab 19. Mai beginnt sie aber erst ab 21 Uhr
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Griechenland
• Seit dem 19. April ist die Quarantäne-Pflicht für Urlauber aufgehoben
• Ein negativer PCR-Test oder der Nachweis über eine vollständige Impfung sind ausreichend
• Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular "Passenger Locator Form“, kurz PLF ausfüllen
• Bei der Einreise wird ein Teil der Menschen zudem weiterhin nach dem Zufallsprinzip weiter getestet
• Bei der Rückreise müssen sich Urlauber weiterhin auf eine Quarantäne einstellen, da Griechenland weiterhin als Risikogebiet gilt
Italien
• Ab 1. Juni dürfen Touristen wieder einreisen, allerdings sind viele Hotels weiterhin geschlossen, und der Flugverkehr ist stark reduziert
• Zur Einreise benötigt man einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Vor und nach der Einreise muss meist eine fünftägige Quarantäne eingehalten werden
• Aus deutscher Sicht ist Italien ein Risikogebiet. Es gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht
• Italien lockert schrittweise
• Wo es das Infektionsgeschehen zulässt, dürfen Bars und Restaurants auch am Abend im Außenbereich öffnen
• Ab 22 Uhr gilt die Ausgangssperre
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Österreich:
• Zur Einreise benötigt man einen PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Impf- Genesungsnachweis
• Ab dem 19. Mai öffnen Hotels, Bühnen und Sporteinrichtungen. Bedingung für den Einlass: negativer Corona Schnelltest
• Österreich gilt aus deutscher Sicht weiter als Risikogebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen
Polen
• Für vollständig Geimpfte und für Touristen die einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die zehntägige Quarantänepflicht
• Die Infektionszahlen in Polen sind weiter hoch und das Land gilt als Hochinzidenzgebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen
• Ab 8. Mai dürfen Hotels bis zu 50 Prozent der Auslastung an Gästen empfangen
• Außengastronomie startet ab 15. Mai und ab 29. Mai dürfen im Innenbereich bei 50-prozentiger Auslastung wieder Gäste bedient werden
Schweiz
• Reisende, die auf dem Luftweg und Landweg in die Schweiz einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.
• Der Zoll an der Schweizer Auto-Grenze kontrolliert das negative Testresultat der Einreisenden mit Stichproben
• Als Risikogebiet gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht
• Bereits ab Anfang März haben Geschäfte, Museen und Bibliotheken trotz hoher Zahlen geöffnet
• Seit dem 19. April haben Gastronomiebetriebe im Außenbereich, Kinos, Theater und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufgenommen
• Open-Air-Konzerte und Sportveranstaltungen dürfen wieder stattfinden, dabei gelten Hygieneregeln: Begrenzung der anwesenden Personen und Maskenpflicht
Spanien
• Am 9. Mai endet der Corona-Notstand
• Damit entfallen alle Beschränkungen im fast gesamten Bereich, wie Reisen, nächtliche Ausgangssperren, Obergrenzen bei Versammlungen und Schließung von Gaststätten
• Bei der Einreise müssen alle Menschen ab sechs Jahren, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg aus einem Risikogebiet kommen, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf
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