Bahnstreik
Was sind deine Rechte bei einem Bahnstreik?
Stand 29.06.23 - 08:39 Uhr
Zugausfälle, Zugverspätungen und verpasste Anschlüsse. Diese Szenarien sind in Deutschland nicht ungewöhnlich. Doch weißt du, wie du bei Bahnstreiks zu handeln hast und kennst du auch deine Rechte als Arbeitnehmer? Hier erfährst du mehr zu den Konsequenzen eines Streiks im Eisenbahnverkehr.

©Martyn Jandula / shutterstock
Fahrgastrechte bei Bahnstreik
Pendler aufgepasst! Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Bahn streikt und du zu spät zur Arbeit kommst? Droht dir eine Abmahnung oder eine Gehaltskürzung? Ist dein Ticket auch zu einem späteren Zeitpunkt noch gültig? Fragen rund um einen Bahnstreik beantworten wir dir hier.
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Rückerstattung oder alternative Beförderung
Wenn dein Zug aufgrund eines Streiks ausfällt oder stark verspätet ist, hast du das Recht auf eine Rückerstattung des Fahrpreises oder auf eine alternative Beförderung (zum Beispiel mit alternativem Zug, dem Bus oder dem Taxi).
Die Wahl zwischen Rückerstattung und alternativer Beförderung liegt in der Regel bei dir als Fahrgast. Bei der Weiterfahrt mit alternativen Verkehrsmitteln sollte allerdings immer darauf geachtet werden, dass die Kosten der Weiterfahrt im Rahmen gehalten werden. Über ein spezielles Formular kannst du dann dein Geld zurückerstattet bekommen.
Wenn du am Streiktag auf das eigene Auto umsteigst, solltest du mehr Wegzeit durch Staus einplanen. Kosten, die dir durch die Nutzung deines Autos entstehen, kannst du dir nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen.
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Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie verspätet du ans Ziel gekommen bist oder ob die Fahrt komplett abgebrochen wurde. Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel hast du Anspruch auf 25 % Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen dir 50 % zu.
Streik am Flugtag
Bei Flügen mit einem sogenannten Rail-and-Fly-Ticket ist die Airline der Ansprechpartner. Denn die Zugfahrt zum Flughafen beziehungsweise zurück nach Hause ist Teil der Flugbuchung. Die Airline muss also für Ersatzbeförderung sorgen.
Hast du die Zugtickets zum Flughafen und zurück separat gebucht, musst du auf eigene Faust nach Alternativen suchen. Am besten setzt du dich mit der Bahngesellschaft in Verbindung, um Möglichkeiten zu klären.
Rechte und Maßnahmen als Arbeitnehmer
- Informationspflicht: Als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Verspätung durch den Bahnstreik frühzeitig zu informieren.
- Kulanz und Verständnis: Eine Verspätung zu tolerieren, hängt von der individuellen Unternehmenspolitik und den internen Regelungen ab.
- Nacharbeit oder Gleitzeit: Auch von den internen Regelungen hängt die Möglichkeit einer Nacharbeitung der fehlenden Stunden ab.
- Lohnkürzung: Der Arbeitgeber kann in der Regel deinen Lohn nicht einseitig kürzen, wenn du aufgrund eines Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommst. Es sei denn, es wurde vorher eine Vereinbarung über Lohnabzüge in solchen Fällen getroffen oder es liegen besondere Umstände vor.
- Gehalt: Grundsätzlich gilt, dass kein Gehalt ausgezahlt wird, wenn nicht gearbeitet wird, denn Angestellte sind selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich ihren Job beginnen. Dennoch gibt es manchmal Tarifverträge oder andere Betriebsverträge vorliegen.
- Kündigung: Eine Abmahnung droht Angestellten nur, wenn sie selbst schuld an der Unpünktlichkeit sind – also nicht bei unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Streik. Anders sieht es aus, wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Jedoch kann durch die Informationspflicht (mit einem Vorlauf von 2 bis 3 Tagen) dies auch leicht vermieden werden.
- Maßnahmen: Spreche mit deinem Vorgesetzten, ob sich die Anreise auch bei einer mehrstündigen Verspätung noch lohnt.
Hier findest du alle weiteren Informationen zu den Fahrgastrechten.
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