Wahlrechtsreform
Wahlrechtsreform passiert Bundesrat – Verfassungsklage angekündigt
Stand 12.05.23 - 13:38 Uhr
Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat das Vorhaben passieren lassen. Es dürfte aber vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen.
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Berlin (dpa) – Der Bundesrat hat die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages passieren lassen. In der Länderkammer gab es am Freitag in Berlin keine Mehrheit für den Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Vorhaben zwar in Kraft treten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte aber eine Klage des Freistaats vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen an.
- Anzeige -Das Vorhaben sei politisch falsch, verfassungswidrig und spalte Deutschland. «Ganze Regionen werden benachteiligt und ausgegrenzt», sagte Söder im Bundesrat. Kritik kam auch von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Er nannte das Gesetz «schlecht» und «falsch». Es schade der parlamentarischen und generell der Demokratie.
Bundestag soll verkleinert werden
Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und der sogenannten Grundmandatsklausel.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge bisher mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt. Das hat den Bundestag immer größer gemacht.
Neuer Bundestag: Auffüllen mit Ausgleichsmandaten entfällt
Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.
Abgeschafft werden soll außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel. Die ermöglicht es bisher Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
Der Bundestag hatte die Reform Mitte März mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen unter scharfem Protest von Union und Linken beschlossen.
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