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Neuerungen im Juni

Änderungen im Juni: Was für dich alles anders wird

Stand 31.05.23 - 09:07 Uhr

Alle Neuerungen, die im Juni auf dich zukommen, wie ein Kulturpass für 18-Jährige, neue Rechte für Zugfahrende und die Schließung etlicher Filialen von Galeria Kaufhof und viele mehr, findest du hier.

Änderungen im Juni: Was für dich alles anders wird
©Adobe Firefly

Diese Änderungen bringt der Juni mit sich

Kulturpass für 18-Jährige, Nachfolger fürs Baugeld und die Schließung etlicher Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof: Alles, was an Neuerungen im Juni auf dich zukommt, erfährst du hier.

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Kulturpass für 18-Jährige

Alle Jugendlichen, die dieses Jahr 18 Jahre alt werden, können sich freuen: Ab Mitte Juni können sie sich für den Kulturpass registrieren. Hiermit erhalten sie ein Budget in Höhe von 200 Euro, das innerhalb von zwei Jahren auf einer digitalen Plattform, welche als App oder als Website verfügbar sein wird, ausgeben können. Auf der Plattform können sich lokale Kulturanbieter registrieren und Eintrittskarten für beispielsweise Museen, Konzerte oder Kinovorstellungen anbieten.

Der Kulturpass soll einerseits Jugendlichen die verschiedenen kulturellen Angebote näherbringen, andererseits aber auch die Kulturangebote unterstützen, die immer noch stark unter den Folgen von Corona leidet.

Nachfolger fürs Baukindergeld

2022 lief das Baukindergeld aus. Ab Juni 2023 soll es nun einen Nachfolger geben.
Das Baukindergeld soll es Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, eine eigene Immobilie zu kaufen. Hierfür stellt der Staat fast zehn Milliarden Euro bereit.

Berechtigt für das Baukindergeld sind Familien mit einem Jahresgehalt bis zu 60.000 Euro. Weitere Voraussetzungen sind, dass die erworbene Immobilie von den Käufern selbst bewohnt werden muss und das Geld nicht für Bestandsimmobilien ist. Außerdem ist zu beachten, dass es je Antragsteller maximal einen Kredit von bis zu 240.000 Euro gibt.

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Galeria Karstadt Kaufhof schließt etliche Filialen

Galeria Karstadt Kaufhof will 52 der 192 noch bestehenden Filialen schließen. Dies soll in zwei Wellen geschehen.
Die erste Welle erwartet dich schon am Ende des kommenden Monats, am 30. Juni. An diesem Tag werden 21 Filialen deutschlandweit dichtgemacht. Darunter auch der Karstadt am Münchener Hauptbahnhof.

Insgesamt werden durch die Schließungen weit über 5.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren.

Rechtslage bei Zugverspätungen ändert sich

Ab dem 07. Juni tritt die neue EU-Fahrgastrichtlinie in Kraft. Damit erhalten Reisende das Recht auf 25 Prozent Erstattung des Ticketpreises, wenn der Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat.

Wenn der Zug mehr als zwei Stunden verspätet ist, kannst du sogar 50 Prozent zurückverlangen. Allerdings gibt es auch einige Szenarien, bei denen kein Anspruch auf Erstattung besteht. Bei außergewöhnlichen Umständen, für die die Bahn nichts kann, wie beispielsweise Personen auf Gleisen, extreme Witterung oder auch Kabeldiebstahl.

Militärübung über Deutschland

Vom 12. bis zum 23. Juni findet in Deutschland die Luftverteidigungsübung „Air Defender 23“ der NATO statt. 25 Länder nehmen mit 240 Flugzeugen und 10.000 Soldaten an der Ãœbung teil. Nach Angaben der Bundeswehr soll die Beeinträchtigung für den zivilen Flugverkehr so gering wie möglich gehalten werden, jedoch kann es zeitversetzt zu Beeinträchtigungen kommen. In Bayern wird es zu Ãœbungen auf Luftstützpunkt Lechfeld kommen.

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Protest der Apotheken

Wer am 14. Juni zu einer Apotheke will, steht vor verschlossenen Türen. Die Mitarbeitenden wollen an diesem Tag mit Schließungen der Filialen gegen die Gesundheitspolitik in Deutschland protestieren. Es geht um die Schwächung der flächendeckenden Versorgung von Arzneimitteln, sowie um Unterfinanzierung, Personalnot und Lieferengpässe. Ein Apothekennotdienst soll allerdings aufrechterhalten werden.

Inflationsausgleichsprämie für den öffentlichen Dienst

Eine in Teilzahlungen verfügbarer Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro steht ab Juni Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zur Verfügung. Knapp 2,5 Millionen Beschäftigten erhalten mit der Entgeltauszahlung für den Juni eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro. Zusätzlich gibt es eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro, die im Zeitraum Juni 2023 bis Februar 2024 monatlich ausbezahlt werden soll. Auszubildende erhalten die Hälfte.

Verpasste Energiepauschale nachträglich beantragen

Im September letzten Jahres konnten Arbeitnehmer bereits die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Rentner und Studenten musste allerdings etwas länger warten, wobei letztere ihr Geld erst im März dieses Jahres erhalten haben.

Wenn du noch keine Energiepreispauschale ausbezahlt bekommen hast, hast du nur noch bis zum 30. Juni Zeit, einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung zu stellen. Wenn während eines Studiums oder der Rente einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird, oder wenn er Renteneintritt nach September 2022 erfolgt ist, besteht Anspruch auf eine doppelte Auszahlung der Energiepauschale.

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