Coronavirus in Bayern
Weitere Verschärfungen: Diese Maßnahmen hat das bayerische Kabinett beschlossen
Aktualisiert 06.12.2021 - 11:39 Uhr
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Nach dem Bund-Länder-Treffen von gestern, hat das bayerische Kabinett heute erneut verschärfte Maßnahmen beschlossen. Diese neuen Regeln gelten ab dem 4. Dezember.
Foto: Peter Kneffel/dpa
Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Bayern
München (dpa/lby/95.5 charivari) – Angesichts leicht gesunkener Infektionszahlen in Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die ergriffenen Maßnahmen als wirkungsvoll bezeichnet.
- Anzeige -Söder forderte die Bevölkerung auf, bei den Anstrengungen zur Kontaktvermeidung und zur Absenkung der Infektionen nicht nachzulassen. «Die Inzidenz muss runter und die Intensivbetten müssen entlastet werden», sagte Söder.
Deshalb hat das bayerische Kabinett am Freitag nochmals neue Maßnahmen beschlossen. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft.
Geisterspiele ab Samstag (4.12):
Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
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2G im Einzelhandel ab nächsten Mittwoch (8.12)
Im bayerischen Einzelhandel haben vom kommenden Mittwoch (8. Dezember) an nur noch Geimpfte und Genesene Zugang – ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf.
Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:
• Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörakustiker
• Tankstellen
• Stellen des Zeitungsverkaufs
• Buchhandlungen,
• Blumenfachgeschäfte
• Tierbedarfsmärkte
• Futtermittelmärkte
• Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
• und der Großhandel.
2G in Gastronomie und Außengastronomie ab Samstag (4.12)
Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G.
Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.
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Silvester und Neujahr
An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.
Kita & Schule
Bayern will künftig auch Kinder in Kindertagesstätten verpflichtend auf Corona testen. Das Sozialministerium soll nach Worten Söders bis Dienstag einen Vorschlag für eine Testpflicht auch in der Kita machen. Dies müsse allerdings praktikabel und umsetzbar sein und dürfe nicht zu einer Überlastung des Personals führen. Für Kitas ist das Testen derzeit noch freiwillig, es gibt Test-Angebote.
Die Weihnachtsferien sollen in Bayern nicht früher als geplant starten, wie Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagten. Auch die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler soll demnach nicht ausgesetzt werden.
Das ist in Bayern geplant:
Kontaktbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen: Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schafft, werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem gestrigen MPK-Beschluss weiter verschärft: Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
- Anzeige -Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.
Private Feiern
Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.
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