Coronavirus in Bayern
Weihnachten und Silvester: Polizei kündigt verstärkte Corona-Kontrollen an
Stand 06.01.21 - 08:57 Uhr
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Über die Feiertage will die Polizei die Kontrollen im Öffentlichen Raum verstärken und die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren. Das kündigte der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei Radek an.
© Foto: shutterstock
Polizei kontrolliert in Bayern auch an Weihnachten
Die Polizei will die Einhaltung der Corona-Beschränkungen an Weihnachten und Silvester verstärkt kontrollieren. "Wir erhöhen gerade die Präsenz im öffentlichen Raum", sagte der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, der "Süddeutschen Zeitung".
- Anzeige -Die Polizei werde nicht «anlasslos von Haus zu Haus gehen und nachzählen, wie viele Leute am Tisch sitzen», sagte er. «Das ginge auch gar nicht, das wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung. Aber wenn wir Hinweise bekommen, dass irgendwo Regeln verletzt werden, dann gehen wir dem nach.»
Auch über die Feiertage gelten wegen Corona Kontaktbeschränkungen, große Familienzusammenkünfte sind nicht erlaubt.
- Anzeige -Ermittler: An Weihnachten nicht gleich Polizei rufen
An die Bürger appellierte Radek, an Weihnachten nicht bei jedem vermuteten Corona-Verstoß die Ermittler zu alarmieren. «Ich würde erstmal selbst zu den Nachbarn gehen und – falls da wirklich zu viele Leute sind – sie bitten, sich an die Regeln zu halten», sagte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)..
«Man sollte nicht immer sofort die Polizei rufen. Diese Pandemie erfordert von uns allen auch ein Stück Zivilcourage.»
- Anzeige -Wie viele Personen dürfen sich an Weihnachten in Bayern treffen?
An den Weihnachtstagen, also vom 24. bis zum 26. Dezember gilt: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen (zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre) aus dem engsten Familienkreis.
Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.
Für nicht verwandte Personen gilt weiterhin maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 zählen in allen Fällen nicht mit.
Mit Material der dpa
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