Entscheidung in zweiter Instanz
Verwaltungsgerichtshof äußert sich zur Allgemeinverfügung zu Corona-Spaziergängen
Stand 20.01.22 - 17:16 Uhr
0
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München und damit die städtische Linie im Umgang mit den sogenannten Corona-Spaziergängen inhaltlich bestätigt.
©Shutterstock
Angemeldete Demonstrationen sind unter Auflagen weiterhin möglich
Die Rechtspraxis der Landeshauptstadt München zu „Corona-Spaziergängen“ hat weiter Bestand. Das folgt aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von gestern Abend. Der VGH hat in zweiter und damit letzter Instanz einen weiteren beim Verwaltungsgericht (VG) München eingereichten Antrag gegen die Allgemeinverfügung abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle erklärte in dem Zusammenhang: „Wer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit missbraucht, stellt sich gegen die Mehrheit derer, die sich an die Regeln halten. […] Die Stadt München bietet den Demonstrierenden regelmäßig die Möglichkeit, ihren Protest gegen die Corona-Maßnahmen zum Beispiel auf der Theresienwiese kundzutun." Es ginge hier längst nicht mehr nur um Inhalte, sondern um eine gezielte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
- Anzeige -
Allgemeinverfügung aktuell das geeignetste Mittel
In seinem Beschluss kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass es den Organisatoren und Teilnehmern mit ihren kurzfristigen Absagen, kaum verhohlenen Aufrufen zu nicht angezeigten Versammlungen in der Innenstadt und versuchten Überlastungen der Versammlungsbehörde durch massenhafte Versammlungsanzeigen gerade nicht um eine Kooperation mit den Behörden geht. Es geht vor allem um die Durchsetzung ihrer Vorstellungen.
Der VGH sieht als Fazit mit Blick auf die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München keine gleichermaßen geeigneten Mittel zur Gefahrenverhütung.
- Anzeige -
Versammlungsteilnehmer gehen Polizei aggressiv an
Laut Gericht haben die Versammlungsteilnehmer bei früheren unangemeldeten Versammlungen erkennen lassen, dass sie systematisch und in großer Zahl versuchen, die von ihnen als unzumutbar empfundenen Beschränkungen im Hinblick auf Versammlungsort, Ortsfestigkeit, Maskenpflicht und Abstände zu umgehen.Â
Das geht bis hin zu aggressiven Reaktionen bei polizeilichen Ansprachen, körperlichen Angriffen auf Polizeibeamte und unkontrollierbaren Ausweichbewegungen in Nebenstraßen.
- Anzeige -
Demonstrationen weiterhin erlaubt – mit Anmeldung
Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.
Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Gesetzlich ist grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen sind.
Mehr Beiträge und Themen
Jetzt steht die Ursache für das Zugunglück vor gut einem Jahr in Garmisch-Partenkirchen fest. Alle Infos dazu hier.
Am Wochenende kam es in Sauerlach zu einem Mord an einer 19-Jährigen. Die Polizei sucht nach dem Tötungsdelikt nach Zeugen.
Wer sich im Internet nach der großen Liebe sucht, kann schnell in den Fokus von Kriminellen geraten. Ermittler und Experten sprechen von einer «perfiden Methode», die für das Opfer teuer werden kann.
Nach dem Beginn der Mehrwegangebotspflicht möchte der Münchner Stadtrat das Konzept auch auf kleinere Gastronomiebetriebe erweitern - mit einer Steuer auf Einwegprodukte und einer Förderung für Mehrwegprodukte.
Am Sendlinger Tor müssen 50 Jahre alte Weichen ausgetauscht werden. Wegen der Bauarbeiten fahren zwei U-Bahnlinien mehr als einen Monat nicht. Alle Infos dazu hier.
Alle Neuerungen, die im Juni auf dich zukommen, wie ein Kulturpass für 18-Jährige, neue Rechte für Zugfahrende und die Schließung etlicher Filialen von Galeria Kaufhof und viele mehr, findest du hier.
Trotz eines Großeinsatzes kam es am Pfingstmontag zu einem Badeunfall mit unschönem Ausgang. Alle Informationen, findest du hier.
Der FC Bayern zieht trotz der nächsten Meisterschaft personelle Konsequenzen nach einer unruhigen Saison. Vorstandsboss und Sportvorstand müssen gehen. Neuer Ober-Boss wird Jan-Christian Dreesen.
Die Bayern holen sich mit einem Sieg in Köln die 11. deutsche Meisterschaft in Folge.
Der beliebte Safthersteller Granini hat einen Rückruf für bestimmte Säfte aufgrund einer möglichen Schimmelpilzgefahrgestartet. Alle Infos und die betroffenen Produkte hier.
Nach Vorwürfen von sexuellen Übergriffen fordern die Münchner Grünen die Schließung der Row Zero bei den Rammstein-Konzerten.
Die Münchner Feuerwehr hat am Sonntag eine nicht heimische Schlange eingefangen. Sie wurde der Reptilienauffangstation übergeben.
Auf der Fahrbahnteilung der A99 und A8 kam es heute zu einem schweren Unfall. Die Aufräumarbeiten dauern voraussichtlich bis Montagmittag.
Wie bekannt und wie sympathisch sind der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterinnen sowie die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen in München? Wie zufrieden sind die Münchner mit der Politik des Oberbürgermeisters und des Rathauses insgesamt
Ab dem 16. Juni 2023 findet endlich wieder das Tollwood-Sommerfestival im Olympiapark statt. Neben Kultur, Bio-Gastro und Kunsthandwerk aus aller Welt können wir uns auch wieder auf absolute Megakonzerte in der Musik-Arena freuen. Mit unserem goldenen Tollwood-Ticket hast du in diesem Jahr die Konzert-Flatrate für die besten und geilsten Konzerte! Hier gibt’s alle Infos.
Ab in den Süden! Alle Infos zu den schönsten und günstigsten Reisezielen in Europa dieses Jahr findest du hier.
Alle wichtigen Infos über den neuen Anbieter «Temu» und die Nutzung der Einkaufsplattform in Deutschland hier.