Coronavirus in Deutschland
Urteil Bundesverfassungsgericht: «Notbremse» verfassungsmäßig
Stand 06.12.21 - 11:44 Uhr
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Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.
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Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verfassungsmäßig
Karlsruhe (dpa) – Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.
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Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Verfassungsgericht billigt Schulschließungen in der dritten Welle
Außerdem durfte der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen.
Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.
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