Coronavirus in Bayern
Stadt beschließt: Auf diesen Plätzen in München gilt ein Alkoholverbot
Stand 08.12.21 - 14:15 Uhr
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Oberbürgermeister Dieter Reiter hat nach Beratungen mit dem städtischen Krisenstab beschlossen, dass es ein erneutes Alkoholverbot in der Münchner Innenstadt geben wird.
© Foto: shutterstock
Auf diesen Plätzen in München gilt das Alkoholverbot
Wegen der angespannten Corona-Situation in Bayern hat die Stadt München erneut über Maßnahmen beraten. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter hat deshalb jetzt ein erneutes Alkohlverbot beschlossen.
- Anzeige -Das gilt ab 8. Dezember 2021 in München
Ab Mittwoch ( 8. Dezember) gilt in der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt täglich von 11 bis 23 Uhr ein Alkoholkonsumverbot.
An Silvester und Neujahr gilt das Verbot durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr.
Kein Alkohol auf stark frequentierten Plätzen
"Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen.“ Oberbürgermeister Dieter Reiter.
- Anzeige -Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.
Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen, Grundlage ist eine infektiologische Bewertung des städtischen Gesundheitsreferats und eine Lagebewertung des Polizeipräsidiums München. Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und die zugehörigen Lagepläne werden online auf muenchen.de/corona bekanntgegeben.
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