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Corona-Pandemie

Sollen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen?

Stand 02.09.21 - 15:18 Uhr

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Für Arbeitgeber kann es wichtig sein, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu kennen. Doch sollen sie diesen abfragen dürfen? Der Gesundheitsminister ist hin- und hergerissen - tendiert jedoch in eine Richtung.

Sollen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen?

Gesundheitsminister Jens Spahn nach einer Pressekonferenz zur Corona-Lage. Foto: Michael Kappeler/dpa

Debatte im Gesundheitsministerium

Berlin (dpa) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte der CDU-Politiker. So werde es ja im Restaurant auch gemacht.

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Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, hatte am Montag erklärt: «Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen.»

So schätzt das Arbeitsministerium den Vorschlag ein

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht eine mögliche Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber skeptisch, lehnt sie aber nicht grundsätzlich ab. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker. Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. «Aber, wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken.» Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte bei der informationellen Selbstbestimmung. Bei Gesundheitsdaten müsse man das zu Ende denken. «Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn’s hilft, ja.»

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist strikt gegen eine solche Abfrage. Die Forderung danach sei ein «No-Go», sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Dienstag in Berlin. «Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.» Piel nannte die Forderung einen «unlauteren Versuch», die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen. Vorrang hätten technische und organisatorische Maßnahmen, wie das Ermöglichen von Homeoffice. Impfen sei kein Instrument des Arbeitsschutzes und könne diesen auch nicht ersetzen. Piel verwies darauf, dass auch Geimpfte das Corona-Virus übertragen könnten. «Insoweit greift die Forderung zum Offenlegen des Impfstatus in doppelter Hinsicht zu kurz.»

Droht auch eine Impffplicht für bestimmte Berufsgruppen?

Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen erteilte Spahn erneut eine Absage. Es sei seine Sorge, «dass eine verpflichtende Impfung – auch berufsgruppenbezogen – am Ende das nicht leichter macht, dass wir alle dabei behalten, sondern wir viele auf diesem Weg verlieren werden».

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