Coronakrise
Söder verkündet verschärfte Corona-Regeln für Bayern
Stand 15.10.20 - 14:42 Uhr
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Die Corona-Zahlen in Bayern steigen. Ministerpräsident Markus Söder hat am Donnerstag verschärfte Corona-Maßnahmen angekündet. Diese Regeln gelten nun in Bayern.

Foto: dpa / Armin Weigel
Corona-Ampel für Bayern überarbeitet
Corona wird in Europa immer wuchtiger. Der Verlauf jetzt im Herbst ist ähnlich dem zum Frühjahr. Einziger Unterschied: der Winter steht vor der Tür, was die Situation wesentlich komplexer macht. Frankreich, Niederlande und Tschechien haben bereits Teil-Lockdowns verhängt. Doch wie geht es in Bayern weiter? Ministerpräsident Markus Söder hat am Donnerstag (15.10.2020) verschärfte Corona-Maßnamen verkündet.
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Söder: „Wir wollen keinen zweiten Lockdown“
Der wirtschaftliche Schaden durch einen zweiten Lockdown wäre enorm. Auch die Situation an Schulen und Kitas wäre dann untragbar. Bayern möchte die Weichen stellen, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Das sei nur möglich, indem die Corona-Regelungen nun noch einmal konsequent verschärft werden.
Das gilt ab sofort in Bayern
Söder hält an der Corona-Ampel für Bayern fest. Bis 35 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner gelten wie immer die allgemeinen Hygiene-Regeln (GRÜN). Ab einem Wer von 35-50 werden die Regeln fortan verschäft (GELB). Auch die Regeln für Gebiete mit einem Wert von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner werden angepasst (ROT).
Quelle: Bayern.de
Sperrstunde für Regionen mit hohen Corona-Zahlen
In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt dann ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.
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In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte. Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal zehn Personen treffen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen.
Ausweitung der Maskenpflicht in Bayern
Die Maskenpflicht in Bayern wird regional deutlich ausgeweitet, und zwar schon bei mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Nach einem Kabinettsbeschluss vom Donnerstag müssen in diesen Regionen dann überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen – etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden (Ämter), aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern.
Die erweiterte Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35 gelte auch in den Schulen ab der 5.Klasse im Unterricht. Ebenso an Hochschulen und auch am Arbeitsplatz – dort, wo kein Abstand halten möglich ist (Fahrstühle, Flure, Kantinen). In Kinos gelte die Maskenpflicht fortan auch wieder am Sitzplatz. Ab einem Inzidenzwert von 50 gelte die Maskenpflicht auch wieder an Grundschulen.
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