Coronavirus in Bayern
Söder: Schulen und Kitas zu, nächtliche Ausgangssperre in ganz Bayern
Aktualisiert 13.12.2020 - 17:12 Uhr
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Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown ab Mittwoch verständigt. Bayern setze die Beschlüsse «maximal» um, betont Markus Söder. Das hat einschneidende Folgen auch für alle Schulen und Kitas. Und in den Nachtstunden wird es draußen überall ruhiger werden.
© Foto: dpa
So werden die Beschlüsse von Bund und Ländern in Bayern umgesetzt
München (dpa/lby) – In Bayern werden von Mittwoch (16. Dezember) an sämtliche Schulen und Kitas geschlossen – es soll dann nur noch Distanzunterricht und Notbetreuungs-Angebote geben.
- Anzeige -Zudem kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine nächtliche Ausgangssperre für ganz Bayern an, nicht mehr nur für Hotspots.
Der Freistaat werde den von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown «maximal» umsetzen, sagte Söder am Sonntag nach Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Danach muss ab Mittwoch auch der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen.
Kabinett und Landtag sollen noch Anfang der Woche tagen
Das bayerische Kabinett will den Lockdown in einer vorgezogenen Sitzung an diesem Montag formal beschließen. Am Dienstag soll dann der Landtag in einer neuerlichen Sondersitzung darüber beraten.
- Anzeige -Bayern macht alle Schulen und alle Kitas komplett zu
Bayern mache «alle Schulen und alle Kitas komplett zu», sagte Söder, «eine klare Regelung». Man müsse «vor Weihnachten auf Nummer sicher gehen». «Deswegen ab Mittwoch alles zu, alle Jahrgangsstufen in Bayern, mit Distanzunterricht, ja, mit Notbetreuung – das gilt für Schule und Kita, dort wo es notwendig ist für die Eltern.»
Für die Grundschulen kündigte er an, «wenn es möglich ist» Distanzunterricht zu machen – und ansonsten werde man eine Notbetreuung organisieren. Zudem sollten Eltern zusätzlichen bezahlten Urlaub nehmen können.
Notbetreuungs-Möglichkeiten kündigte Söder nicht nur für sogenannte systemrelevante Berufe an – sondern für jeden, «der es braucht». «Wir können ja die Eltern nicht völlig alleine lassen», betonte er. Man setze aber ganz grundsätzlich auch auf Kulanz von Arbeitgebern.
- Anzeige -Ende des Lockdowns in Bayern offen
Grundsätzlich soll der umfassende Lockdown nach Worten Söders mindestens bis zum 10. Januar gelten – wobei das Ende noch offen ist. «Ich sage ausdrücklich: solange es dauert», betonte er. An einen Normalbetrieb etwa in Schulen und Kitas ist nach Worten Söders aber dann wohl noch nicht zu denken. «Auch danach kann ich mir nicht vorstellen, dass einfach alles wieder so normal weitergeht.»
Nächtliche Ausgangssperre für ganz Bayern
Bis auf Weiteres soll nun auch eine nächtliche Ausgangssperre für ganz Bayern gelten. Bislang habe man eine solche Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr in Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen umgesetzt, sagte Söder und kündigte an: «Wir halten daran fest und wir werden, nachdem Bayern jetzt überall im ganzen Land 200 hat, das jetzt für ganz Bayern machen.»
Man wolle «die ganzen privaten Feiern, private Kontakte einfach reduzieren». «Ich weiß, das ist nicht einfach und es ist gerade für die jungen Leute unglaublich nervig und stressig – aber jetzt lieber für die nächsten Wochen wieder zusammenhalten, als das Ganze in einer Endlosschleife zu haben.»
«Wir Bayern sind besonders betroffen. Wir haben heute erstmals den Inzidenzwert über 200 fürs ganze Land überschritten. Das heißt, wenn man das aufs Land bezieht, sind wir ein Hotspot», sagte er. Derzeit gelten nächtliche Ausgangssperren laut Innenministerium schon in 40 Kreisen und kreisfreien Städten, unter anderem auch in München.
- Anzeige -So sieht die Ausgangssperre in Bayern aus
Nächtliche Ausgangssperre bedeutet, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Bislang sind dies laut Corona-Verordnung Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder «Handlungen zur Versorgung von Tieren».
An den Weihnachtstagen soll außerdem der Besuch von Gottesdiensten erlaubt bleiben. Tagsüber soll es bei den Ausgangsbeschränkungen bleiben, auch mit der Erlaubnis, einen weiteren Hausstand außerhalb des eigenen zu treffen. Und nur für die Weihnachtsfeiertage werden die Kontaktregeln gelockert.
Prüfungen in der Schule werden verschoben
Die konsequenten und flächendeckenden Schul- und Kita-Schließungen begründete Söder damit, dass Studien zufolge auch Kinder und Kleinstkinder von Corona betroffen sein können – meist ohne Symptome, aber dafür mit einer umso leichteren Möglichkeit der Ansteckung anderer. «Und die Kleinen nehmen wir auch besonders gerne in den Arm. Das ist bei 17-, 18-Jährigen sicherlich etwas anders», sagte er.
Für die Schulen kündigte er an, man werde einen besonderen Blick auf die Abschlussklassen haben, etwa durch das Verschieben von Prüfungen. Oder man hole Dinge nach «ohne zusätzlichen Leistungsdruck». Man wolle die Bildungsqualität erhalten, aber «ohne ein zusätzliches Stress-Abi» oder Stress-Abschlüsse an anderen Schulen, betonte er.
- Anzeige -Bundesweiter Lockdown ab 16. Dezember
Den von Bund und Länder vereinbarten harten Lockdown ab 16. Dezember in ganz Deutschland nannte Söder alternativlos. «Corona ist eine Katastrophe, die unser Leben mehr betrifft als jede Krise, die wir in den letzten 50 Jahren zuvor hatten», sagte er. «Wenn wir nicht aufpassen, wird Deutschland schnell das Sorgenkind in ganz Europa. Deswegen mussten und müssen wir handeln.»
Die Lage bei den Neuinfektionen sei außer Kontrolle geraten. Daher laute das Motto ganz oder gar nicht. «Das ist eine bittere Pille, aber ich glaube, diese Dosis ist jetzt richtig», betonte der Ministerpräsident.
Läden und Geschäfte müssen schließen – mit diesen Ausnahmen
Von den geplanten Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Die konkrete Umsetzung muss aber an diesem Montag das bayerische Kabinett beschließen.
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