Coronavirus in Bayern
Silvester, Schüler und 2Gplus: Diese neuen Corona-Regeln wurden heute beschlossen
Stand 15.12.21 - 11:03 Uhr
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Heute haben die Kabinette von Bayern und Sachsen gemeinsam über weitere Maßnahmen gesprochen. Im Zentrum steht der Kampf gegen Corona, auch vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante.

Foto: Peter Kneffel/dpa
Das gilt jetzt in Bayern
München (dpa) – Zwei Wochen später als ursprünglich geplant haben sich die Kabinette von Bayern und Sachsen am heutigen Dienstag zu einer virtuellen Sitzung getroffen. Bei der Sitzung auch zwei Wissenschaftler dabei. Vor den gemeinsamen Beratungen mit Sachsen hat das bayerische Kabinett zunächst gesondert beraten. Dabei ging es insbesondere um die Verlängerung der bayerischen Corona-Verordnung. Diese wurde verlängert – allerdings mit Lockerungen für Silvester, Schüler und Geboosterte.
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Bayern befreit Geimpfte nach Booster von 2G-plus-Testpflicht
Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern künftig in weiten Bereichen von zusätzlichen Testpflichten befreit. In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) entfällt nach dem sogenannten Booster also der verpflichtende zusätzliche Test. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend sagte. Die Booster-Impfung ersetze den Test, sagte er. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime – dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.
An Dienstagnachmittag wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dies auch bundeseinheitlich so beschließen – konkret umsetzen müssen es aber die Länder. Einzelne Bundesländer verfahren bereits so.
- Anzeige -Söder: 2G-Ausnahmen für Schüler werden verlängert
In Bayern bleibt es auch nach dem Jahreswechsel zunächst bei erleichterten Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Für 12- bis 17-Jährige gelten dann weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel – nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.
Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend sagte. Zunächst solle dies nun bis zum 12. Januar gelten. Ursprünglich war angekündigt gewesen, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.
Keine Sperrstunde an Silvester
An Silvester gilt deutschlandweit ein Feuerwerk-Verkaufsverbot . Außerdem wird von den Kommunen ein Ansammlungsverbot an belebten Plätzen für Silvester festgelegt. Neu: die Sperrstunde (22 Uhr) gilt an Silvester nicht.
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