Coronavirus in Deutschland
Silvester, 2G und Impfstatus-Dauer: Das haben Bund und Länder beschlossen
Aktualisiert 06.12.2021 - 13:30 Uhr
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Bund und Länder haben sich angesichts der Situation auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Hier die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
Angela Merkel und Olaf Scholz geben nach der Bund-Länder-Konferenz im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz. Foto: John Macdougall/AFP-Pool/dpa
Diese Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen
Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese Beschlüsse sind das Minimum für die Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Jedes Bundesland kann je nach Corona-Lage auch noch nachschärfen.
- Anzeige -Bundesweit 2G für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen
In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.
Diskotheken werden bei hohen Inzidenzen geschlossen
Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Beschluss von Bund und Ländern am Donnerstag sagte.
Verkauf von Feuerwerk an Silvester verboten
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen.
Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt.
Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
Impfstatus soll zeitlich begrenzt werden
Der Impfstatus, also wie lang eine Person als voll geimpft gilt, soll zeitlich begrenzt werden. Auffrischungsimpfungen können ihn verlängern. Bis Jahresende sollen Bund und Länder über die Dauer entscheiden. Aktuell steht im Raum, dass der Impfstatus nach 9 Monaten ohne Impf-Booster verfällt.
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Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist. Das beschlossen Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag.
Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden.
In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.
Für Bayern hat Ministerpräsident Söder aber bereits angekündigt, dass in hier gar keine Fans mehr im Stadion sein sollen.
Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten.
Mit Material der dpa
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