Es geht wieder los!
Schulstart in Bayern: Diese Corona-Bestimmungen gelten nach den Ferien
Stand 10.09.21 - 11:25 Uhr
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Am Montag starten Bayerns Schüler und Schülerinnen ins neue Schuljahr. Welche aktuellen Corona-Regeln für den künftigen Schulalltag gelten, erfährst du hier.

Foto: Shutterstock
Diese Corona-Bestimmungen gelten nach den Ferien an bayrischen Schulen
Am Montag den 14. September geht es für rund 1,64 Millionen Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien wieder mit vollständigem Präsenzunterricht los. Unterricht in Präsenz soll auch im Verlauf des gesamten Schuljahres eine hohe Priorität behalten.
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Auch Bayerns Kultusminister Piazolo äußerte sich zum Schulstart: "Täglich in die Schule gehen, mit allen Mitschülerinnen und Mitschülern im Unterricht lernen, bei Projekten und Klassenfahrten Gemeinschaft erleben – diese wertvolle Normalität wollen wir in diesem Schuljahr gewährleisten. Wir haben daher ein dichtes Sicherheitsnetz für die bayerischen Schulen geknüpft – mit mehr Tests, Masken, Impfungen und guten Hygienekonzepten."
Damit die Sicherheit der Schüler und Lehrer gewährleistet werden kann, müssen gewissen Bedingungen und Regeln an bayrischen Schulen eingehalten werden. Im Folgenden findest du einen Überblick und die wichtigsten Infos dazu.
Sicherheit an Schulen durch Corona-Tests
Um das Infektionsgeschehen an Schulen so klein wie möglich zu halten, werden regelmäßige Corona-Tests durchgeführt. An Grundschulen sollen sich Schüler zweimal in der Woche in Form von PCR Pool Lolli-Tests testen. An weiterführenden Schulen werden dreimal in der Woche Antigen-Schnelltests durchgeführt.
Maskenpflicht im Unterricht, auch am Platz
Eine Neuerung der Regeln ist die Maskenpflicht, die erstmal bis zum 1. Oktober auch am Platz und während des Unterrichts gilt. In Grundschulen reichen dabei einfache Stoffmasken aus. Ab Jahrgangsstufe 5 und für alle Lehrkräfte ist eine medizinische Maske verpflichtend.
- Anzeige -Inzidenzwert verliert Bedeutung für Schulen
Nachdem der Inzidenzwert ab sofort durch eine Krankenhausampel ersetzt wird, die sich nach den jeweiligen Belegungen richtet, ist er auch für Schulen nicht mehr entscheidend. Bisher diente der Inzidenzwert 100 als Grenze zwischen Präsenz- und Wechselunterricht. Dieser Grenzwert entfällt. Zu möglichen Einschränkungen kann jedoch ein Umsprung der Krankenhausampel auf Gelb oder Rot führen. Die genauen Maßnahmen für die jeweiligen Stufen stehen bisher aber noch nicht fest.
Geänderte Quarantäne-Regelung
Die bisher geltende Quarantäne Regelung wurden ebenfalls an die aktuelle Situation angepasst. Es soll nun mehr in einzelnen Fällen beschlossen werden wer, wann in Quarantäne gehen muss. Damit sollen die zur Quarantäne verpflichteten Personen minimiert werden. Wenn es also einen positiven Fall in einer Klasse gibt, muss in Zukunft nicht mehr die ganze Klasse zu Hause bleiben. Die Quarantänezeit kann nach 5 Tagen mit einem negativen Testergebnis beendet werden, solange keine Symptome einer Covid-Erkrankung vorhanden sind.
Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, die neuen Regeln sollen als «Leitplanken» für die Gesundheitsämter dienen. Die Entscheidungsgewalt bleibt in Einzelfällen somit bei den Gesundheitsämtern vor Ort.
Niedrigschwelliges Impfangebot
Um den Impffortschritt voranzutreiben sollen auch an Schulen mobile Impfteams unterwegs sein und Schülern und ihren Eltern somit ein einfaches und kostenloses Impfangebot machen. Das Angebot bleibt dabei nach wie vor freiwillig. Eltern werden darum gebeten sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, ob die ihr Kind impfen lassen wollen oder nicht.
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